12.12.2013 15:19:58
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Fischbach/Flachsbarth: Europa schützt die Menschenwürde von Anfang an
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Zurückweisung des Estrela-Berichts durch das EU-Parlament. Denn dieser hatte unter dem Oberbegriff der 'sexuellen und reproduktiven Gesundheit' ein Recht auf Abtreibung festgeschrieben und dieses als Handlungsziel europäischer Politik erklärt. Besonders die Forderung, das Recht von Ärzten und Krankenpflegern in Frage zu stellen, aus Gewissensgründen nicht an einer Abtreibung mitzuwirken, lehnen wir entschieden ab. Nach unserer festen Überzeugung darf es in einem rechtsstaatlichen Europa kein Recht auf Tötung ungeborener Kindern geben.
Außerdem missachtet die im Bericht enthaltene Forderung nach Vorgaben für die 28 EU-Staaten zur Abtreibungsgesetzgebung und zum Sexualkundeunterricht die unterschiedlichen Traditionen der Staaten und ihr Recht, dies eigenverantwortlich zu regeln. Die Europäische Union besitzt für weite Teile der erhobenen Forderungen keine Gesetzgebungsbefugnis.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich entschieden gegen den Estrela-Bericht gewandt und dessen Zurückweisung durch das Europäische Parlament empfohlen. Der von der EVP-Fraktion eingebrachte und beschlossene Entschließungsantrag, der die Festlegung der Gesundheitspolitik, die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die schulische Sexualerziehung in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten belässt, ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte in Europa."
Hintergrund:
Im Zusammenhang mit dem umstrittenen sogenannten Estrela-Bericht
20132040(INI) - über sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit
verbundenen Rechten votierten die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments am 10. Dezember 2013 über einen alternativen
Entschließungsantrag, der von der EVP-Fraktion eingebracht worden
war. Er belässt sowohl die Festlegung der Gesundheitspolitik, die
Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung
als auch die schulische Sexualerziehung in der alleinigen
Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten. Dieser Entschließungsantrag
erhielt eine knappe Mehrheit: von 669 Abgeordneten stimmten 334 dafür
und 327 dagegen, 35 enthielten sich. Der Estrela-Bericht wurde damit
zurückgewiesen.
Der zurückgewiesene Estrela-Bericht war vom Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter vorbereitet worden. Zuständige Berichterstatterin ist die portugiesische Europaabgeordnete Edite Estrela. Der Bericht befasste sich thematisch unter anderem mit Gesundheitsvorsorge, freiwilliger Familienplanung und Schwangerschaftsabbrüchen in der EU. Unter anderem sollte das Recht, die Mitwirkung an einer Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen, generellen Einschränkungen und staatlicher Aufsicht unterzogen werden. Am 22. Oktober 2013 hatte das Parlament den Bericht bereits abgelehnt und an den Ausschuss zurücküberwiesen.
Auch Ingrid Fischbach und Maria Flachsbarth hatten sich im Vorfeld der Abstimmung schriftlich an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, gewandt, um ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen.
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