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04.07.2014 17:37:30

Bei Fracking deutet sich industriefreundliche Regelung an

   Von Hans Bentzien

   Bei der gesetzlichen Neuregelung der umstrittenen Fracking-Technologie deutet sich eine industriefreundliche Regelung an. Wie aus einem Eckpunktepapier der SPD-Bundesminister Sigmar Gabriel (Wirtschaft) und Barbara Hendricks (Umwelt) hervor geht, soll Fracking in der seit den 1960er praktizierten Form weiterhin möglich sein, dabei aber härteren Umweltauflagen unterworfen werden.

   So genanntes "unkonventionelles" Fracking in Schiefergas- und Kohleflözgaslagerstätten soll dagegen generell verboten werden, wenn der Zielhorizont flacher als 3.000 Meter liegt. Allerdings sollen wissenschaftlich betreute Forschungsbohrungen inklusive Fracking auf Schiefergas möglich sein, wenn die dabei verwendete Flüssigkeit keine wassergefährdenden Stoffe enthält.

   Angesichts des Eckpunktepapiers der SPD-Minister Gabriel und Hendricks scheint nicht mehr ausgeschlossen, dass Schiefergaspotenziale - zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen - zumindest probehalber erkundet werden. Laut der Erklärung wird es eine Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas "zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit nicht geben".

   "Gleichzeitig schließen wir es aber auch nicht für alle Ewigkeit aus, sondern ermöglichen eine kontrollierte und sorgfältige Untersuchung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt und den Untergrund", heißt es weiter. Das grundsätzliche Verbot von Schiefergasfracking soll zunächst bis 2021 gelten und dann überprüft werden.

   Umweltschützer kritisieren die Pläne der Sozialdemokraten heftig. "Die Minister haben offensichtlich zentrale Versprechen zum Schutz von Menschen und Umwelt beim Thema Fracking aufgegeben. Mit den Eckpunkten beugen sie sich dem Druck der Industrie", heißt es in einer Erklärung der energiepolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden.

   Für die Produktion aus den klassischen Erdgasfeldern Niedersachsens ist von Bedeutung, dass beim Fracking künftig nur noch "schwach wassergefährdende Stoffe" eingesetzt werden sollen. Zudem sollen Fracking-Maßnahmen dann ausgeschlossen werden, wenn sie die öffentliche Wasserversorgung gefährden können. Dazu sollen das Wasser- und Bergbaurecht geändert werden.

   Das Fracking in so genannten Tight-Gas-Lagerstätten soll ebenfalls weiterhin möglich sein. Dass auch sie entgegen der bisherigen Sprachregelung als konventionelle Lagerstätten eingestuft werden sollen, erzürnt Fracking-Kritiker besonders. "Das kann man nur als schlechten Witz bezeichnen", sagte Andy Gheorghiu, der Sprecher der Bürgerinitiative "Lebenswertes Korbach". In der nordhessischen Region wollte ein kanadisches Unternehmen nach Schiefergas suchen.

   Der Öl- und Gasindustrie dagegen gehen die Pläne der Regierung zur Einschränkung des Frackings dagegen zu weit. "Diese gefährden die Erdgasindustrie in Deutschland und passen nicht in eine Zeit, in der über Energiepreise und Versorgungssicherheit für Erdgas nachgedacht wird", heißt es in einer Erklärung. Der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) forderte die Bundesregierung auf, "bei der Formulierung des Gesetzentwurfes nachzubessern, dabei die Beurteilung von Projekten im Einzelfall zuzulassen und eine Perspektive für die Nutzung der Schiefergaspotenziale zu eröffnen".

   Noch unklar ist, wie schnell die Bundesregierung die geplanten Gesetzesänderungen auf den Weg bringen wird. Kompliziert wird das Verfahren dadurch, dass zwei Bundesratsinitiativen zum gleichen Thema in Vorbereitung sind. Eine von ihnen - die niedersächsische - ist tendienziell industriefreundlich. Die andere, von Bundeslädnern unter Regierungsbeteiligung der Grünen, sieht ein weitgehendes Fracking-Verbot vor.

   In Schiefer, der das Muttergestein von Gas und Öl ist, kommen diese Stoffe nur in mikroskopisch kleinen Hohlräumen vor. Zudem sind sie an die Oberfläche der Gesteinspartikel gebunden. Eine Förderung aus diesen Schiefern setzt voraus, dass die Lagerstätte weiträumig aufgerissen (gefrackt) wird. Dabei muss mehr Flüssigkeit als in herkömmlichen Lagerstätten eingesetzt werden. Zudem fallen bei der Förderung mehr Schadstoffe an, die in der Regel dunklen Schiefer enthalten.

   In herkömmliche Dans- oder Kalksteinlagerstätten sind Öl bzw. Gas im Laufe von Jahrmillionen aus ihren Muttergesteinen gewandert. Sie sind in der Regel porös, und ihre Poren stehen so miteinander in Verbindung, dass der Speicherinhalt aus größeren Entfernungen zum Bohrloch fließen kann. Einen Sonderfall bilden Tight-Gas-Lagerstätten, bei denen zwar Poren vorhanden sind, die jedoch nicht ausreichend miteinander in Verbindung stehen.

   Kontakt zum Autor: hans.bentzien@wsj.com

   DJG/hab/smh

   (END) Dow Jones Newswires

   July 04, 2014 11:08 ET (15:08 GMT)

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