Die Fondsleitung investiert, das Vermögen des Teilvermögens in: a) mindestens 51% Aktien aa) Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit; ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss § 8.1 Ziff. 1 Bst. d) aa), die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen überwiegend in Anlagen gemäss Bst. aa) anlegen; ac) Derivate und strukturierte Produkte auf die in aa) erwähnten Anlagen. b) Geldmarktinstrumente bis zu 20% aa) Geldmarktinstrumente gemäss § 8.1 Ziff. 1 Bst. e; ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss § 8.1 Ziff. 1 Bst. d) aa), die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen überwiegend in Anlagen gemäss Bst. aa) anlegen; ac) Derivate und strukturierte Produkte auf die in aa) erwähnten Anlagen. c) Guthaben auf Sicht und Zeit bis zu 20%