Das Vermögen wird ausschliesslich in auf Schweizerfranken lautende Geldmarktanlagen mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten angelegt. Die durchschnittliche Restlaufzeit darf 9 Monate nicht überschreiten. Geldmarktanlagen müssen ein Rating einer anerkannten Ratingagentur von mindestens A-2 (Standard & Poor's) bzw. P-2 (Moody's Investor Service) aufweisen. Als Mindestanforderung beim Erwerb gilt für Obligationenanlagen mit maximaler Restlaufzeit von 24 Monaten ein "Single A" einer der führenden Ratingagenturen bzw. ein vergleichbares internes Rating. Das weitere Halten von Positionen, die nach dem Kauf zurückgestuft wurden, ist gestattet.