Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Er wird dazu je nach Einschätzung der Wirtschaftsund
Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik die nach dem Investmentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassenen Vermögensgegenstände erwerben und veräußern.
Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des § 25 Abs. 1 Z. 5 bis 8,
Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 Pensionskassengesetz (PKG) idF BGBL I Nr. 68/2015 iVm § 14 Abs. 7 Z. 4 lit. e Einkommensteuergesetz 1988
(EStG) ausgewählt werden.
Der Investmentfonds dient zur Nutzung des Gewinnfreibetrags für kleine und mittlere Unternehmen („KMU“).