Die Fondsleitung investiert unter Vorbehalt der nachfolgenden lit. c, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in: – auf Schweizerfranken lautende Geldmarktinstrumente sowie Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte (Obligationen, ABS) von privaten, gemischtwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit sowie in Derivate (einschliesslich Warrants) auf diesen Anlagen; – auf Schweizerfranken lautende Gelder, die auf Sicht oder Zeit (maximal 12 Monate) bei Banken im In- und Ausland als Anlagen platziert werden, einschliesslich Treuhandanlagen bei Banken im Ausland (wobei die Depotbank die Anlagen als Treuhänderin auf Instruktion der Fondsleitung und auf Risiko des Teilvermögens anlegt).