Die Fondsleitung investiert das Gesamtvermögen des Teilvermögens in: a) Anteile an kollektiven Kapitalanlagen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden und die ihrerseits in in der Schweiz befindliche Immobilien investieren; b) Beteiligungen an Immobiliengesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden; c) Guthaben auf Sicht und auf Zeit; d) Geldmarktinstrumente. Die Fondsleitung darf über 49% des Gesamtvermögens des Teilvermögens in kotierte kollektive Kapitalanlagen investieren, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden. Diese Anlagen sind jedoch auf Zielfonds beschränkt, die gemäss ihren Anlagerichtlinien ebenfalls höchstens 49% ihres Vermögens in Anteile an kollektiven Kapitalanlagen investieren dürfen.