Das Anlageziel dieses Teilvermögens besteht in der realen Erhaltung und langfristigen Vermehrung des Kapitals, hauptsächlich durch Anlagen in Beteiligungswertpapieren. Im Rahmen der fondsvertraglichen Anlagevorschriften wählt der Vermögensverwalter Anlagen in Emittenten und Unternehmen aus, welche neben traditionellen Finanzanalysekriterien zusätzlich bestimmte ethische Kriterien erfüllen. Diese ethischen Kriterien definiert der Vermögensverwalter nach seinem eigenen Ermessen und kann dabei auch auf die Auswahl eines anerkannten, spezialisierten Anbieters zurückgreifen. Die anfängliche und die laufende Überprüfung der Einhaltung der ethischen Kriterien in Bezug auf einzelne Anlagen des Teilvermögens ist Bestandteil des Anlageauswahlverfahrens des Vermögensverwalters.Mindestens 90% des Vermögens des Teilvermögens wird direkt in
Beteiligungswertpapiere und -wertrechte weltweit und in allen Währungen
investiert.