Die Fondsleitung investiert nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei
Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
a) Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit. Ausserdem müssen die Unternehmungen, in die angelegt wird, einen überwiegenden Teil ihrer Tätigkeit im Real Estate Bereich ausüben. Darunter fallen auch börsennotierte geschlossene Immobilien Investmentfonds wie beispielsweise REITs (Real Estate Investment Trusts)
oder andere, vergleichbare Immobilieninvestmentgesellschaften;
b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss § 8 Ziff. 1 Bst. c, d und e,
die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses
Anlagefonds oder Teilen davon anlegen;
c) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen.