Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermö-gens des Teilvermögens in: aa) auf USD lautende Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forde-rungswertpapiere und -rechte von öffentlich-rechtlichen und gemischtwirtschaftlichen Schuld-nern aus den «Emerging Markets», die gegen den Schweizer Franken (CHF) abgesichert sind Seite - 37 - und sowohl ein Investment-Grade wie auch ein Non-Investment-Grade Rating haben sowie auch "not rated" sein können. ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen ge-mäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen; ac) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen. Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. .