Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Ver-mögens des Teilvermögens in: aa) auf Schweizer Franken lautende Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern, die ihren Sitz in der Schweiz oder im Ausland haben und die ein Mindest-Rating von BBB- von S&P oder Fitch oder Baa3 von Moody's oder ein gleichwertiges Rating (Investment Grade) aufweisen; ab) auf Schweizer Franken lautende Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten, die ein Mindest-Rating von BBB- von S&P oder Fitch oder Baa3 von Moody's oder ein gleichwertiges Rating (Investment Grade) aufweisen; ac) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c) und d), die gemäss ih-ren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Tei-len davon anlegen