Die Fondsleitung investiert nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel dieses Vermögens des Teilvermögens in:
a) Beteiligungswertpapiere von schweizerischen Gesellschaften, deren Hauptaktivität im Kauf, Verkauf, der Erschliessung, Überbauung, Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Immobilien liegt, oder Unternehmen, die zwecks Erzielung von Einkünften und Kapitalgewinnen Eigentum an Grundstücken und Immobilien besitzen oder diese bewirtschaften.
b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die im Referenzindex enthalten sind sowie jene, die nicht im Referenzindex enthalten sind und von denen jedoch von ihrer Ertragsentwicklung her mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie bei der nächsten Anpassung des Index in diesen aufgenommen werden.