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Experten-Kolumne 11.01.2021 08:23:00

Schöne Zähne können teuer werden

Schöne Zähne können teuer werden

Kosten für Zahnkorrekturen werden von der obligatorischen Grundversicherung nicht übernommen. Eine Zusatzversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Die Leistungen der verschiedenen Kassen sind sehr unterschiedlich.

Experten schätzen, dass nahezu jede zweite Person im Laufe ihres Lebens eine Zahnspange tragen muss. Die Kosten für eine Korrektur der Zahnstellung summieren sich schnell einmal auf Werte von 10.000 bis 15.000 Franken und die obligatorische Grundversicherung übernimmt die zahnärztliche Behandlung nur, wenn es sich um Folgen schwerer Allgemeinerkrankungen oder einer nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems handelt.

Daher ist der Abschluss einer entsprechenden ambulanten Zusatzversicherung höchst ratsam. Allerdings bestehen sowohl im Leistungsspektrum als auch bei den monatlichen Prämienbelastungen erhebliche Unterschiede. Weiter unterscheiden sich die einzelnen Versicherer, indem bei einigen Produkten die Zahnkorrekturen standardmässig einge-schlossen sind und bei anderen Versicherungslösungen eine zusätzliche Zahnversicherung abgeschlossen werden muss. "Man sollte die einzelnen Versicherungspakete eingehend prüfen und berechnen, bei welcher Police der Nettonutzen, also die Differenz zwischen den gezahlten Prämien und den möglichen Leistungen, am grössten ist", rät Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG.

So übernehmen manche Zusatzversicherungen nur 50 bis 80 Prozent der Zahn-behandlungskosten, andere wiederum beschränken die jährliche Zuzahlung auf einen Maximalbetrag von einigen tausend Franken im Jahr. Auch die monatlichen Prämien für den Einschluss von Zahnkorrekturen in eine ambulante Zusatzversicherung variieren stark und liegen zwischen 10 und 60 Franken pro versicherte Person. Manche Versicherer bieten, wie bereits erwähnt, zusätzlich den Abschluss einer separaten Zahn-Versicherung an, die meist jedoch sehr teuer ist und sich daher für den Versicherten nur in den seltensten Fällen rechnet.

"Es empfiehlt sich, bereits für Kinder vor dem vierten Lebensjahr die Zahnkorrektur in die ambulante Zusatzversicherung einzuschliessen", rät daher Stephan Wirz. Denn sollten sich die Zähne oder der Kiefer des Kindes nicht optimal entwickeln, können Versicherer den späteren Abschluss einer Police auch ablehnen. "Zudem kennen manche Anbieter eine Wartezeit von bis zu drei Jahren, in denen sie keinerlei anfallende Kosten für Zahnstellungskorrekturen übernehmen", weiss Stephan Wirz.

Entgegen der landläufigen Meinung, dass Zahnstellungskorrekturen nur bei Heran-wachsenden möglich seien, werden auch immer mehr Zahnkorrekturen bei Erwachsenen vorgenommen. Allerdings gilt bei vielen Versicherern bei der Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen eine Alterslimite, die meist bei 18 oder maximal 30 Jahren liegt.

Autor: Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG

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Bildquelle: Pressmaster / Shutterstock.com

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