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Berufungsprozess 01.10.2024 17:51:37

UBS-Aktie schwächelt: Prozess um Geldwäsche beginnt - UBS nimmt Platz der Credit Suisse ein

UBS-Aktie schwächelt: Prozess um Geldwäsche beginnt - UBS nimmt Platz der Credit Suisse ein

Vor dem Bundesstrafgericht beginnt am Dienstag der Berufungsprozess wegen qualifizierter Geldwäscherei im Zusammenhang mit Geldern der bulgarischen Mafia.

Nach der Übernahme der Credit Suisse steht nun die UBS neben zwei weiteren Angeklagten vor Gericht.

Die UBS versuchte vor kurzem, die Einstellung des Verfahrens gegen sie zu erreichen. Die Bank argumentierte, dass die Übernahme der Credit Suisse die gleichen Folgen haben sollte wie der Tod einer natürlichen Person in einem Verfahren. Mit anderen Worten, das Verschwinden der Nummer zwei der Bank-Branche sollte die Strafverfolgung zum Erlöschen bringen.

In einer Entscheidung von Mitte August 2024 wies die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts diese Sichtweise zurück. Sie betonte, dass der Fusionsvertrag nicht nur die Übernahme des verwalteten Kapitals, des Personals und der Geschäftsräume der Credit Suisse vorsehe, sondern auch deren Stellung in allen Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren.

UBS teilte vergangene Woche mit, dass sie beabsichtigt, sich vehement zu verteidigen. Sie bestätigte, an der Berufung festzuhalten, wie sie nach Zustellung des begründeten Entscheids der ersten Instanz im Oktober 2023 angezeigt hatte.

Der Clan Banev

Die Credit Suisse wurde Ende Juni 2022 erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Franken und zur Zahlung einer Ersatzforderung von 19 Millionen Franken verurteilt. Diese entspricht den Beträgen, die aufgrund ihrer Versäumnisse der Beschlagnahmung entgangen sind. Die Bank wurde der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden, weil sie Gelder des Clans von Evelin Banev angenommen hatte.

Die vier weiteren Angeklagten erhielten im erstinstanzlichen Verfahren bedingte beziehungsweise teilbedingte Strafen. Eine der Angeklagten, eine ehemalige Fondsmanagerin der Credit Suisse, ist inzwischen verstorben.

Die Bank und zwei der drei verbleibenden Angeklagten legten gegen das Urteil Berufung ein. Die Bundesanwaltschaft (BA) machte Anschlussberufung, die jedoch lediglich das Urteil in Bezug auf die Bank betrifft. Sie hatte vor der Strafkammer für die Bank die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von 5 Millionen Franken und eine Ersatzforderung von insgesamt 41 Millionen Franken gefordert. (Fall CA.2023.20)

UBS beantragt die Suspendierung des Bulgaria-Berufungsprozesses

Die UBS beantragt die Suspendierung des Berufungsprozesses im Zusammenhang mit den für die bulgarische Mafia gewaschenen Geldern. Es solle abgewartet werden, bis das Bundesgericht rechtskräftig über ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe.

Die Grossbank musste den Platz der Credit Suisse einnehmen, die neben weiteren Akteuren von der Bundesanwaltschaft (BA) wegen qualifizierter Geldwäscherei angeklagt wurde.

Für diese Übertragung gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte einer der Anwälte der UBS zum Prozessauftakt am Dienstag. Er erinnerte daran, dass die Übernahme der Credit Suisse vom Bundesrat beschlossen worden war, um den Schweizer Finanzplatz zu retten.

In dem Verfahren gehe es um Vorgänge, die vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattgefunden hätten, die von anderen Organen geleitet worden sei, sagte der Verteidiger. Die UBS habe keinen Einfluss auf diese Machenschaften gehabt. Daher müsse das Verfahren ausgesetzt werden, bis das Bundesgericht über den Antrag der UBS auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe.

UBS hält im Bulgaria-Fall an Sistierungsantrag fest

Die UBS hat vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts gleich zu Beginn des ersten Prozesstages im Bulgaria-Fall ein Gesuch um Sistierung des Verfahrens gestellt. Die Verteidigung der Bank beantragte zudem, Verfügungen der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht aus den Akten zu entfernen. Bis morgen Mittwoch wird die Kammer über diese Anträge entscheiden.

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte in den erwähnten Dokumenten mehrere Versäumnisse der Credit Suisse festgestellt - insbesondere einen Organisationsmangel bei der Bekämpfung der Geldwäscherei.

Nach Ansicht der Anwältin der UBS wurde nicht nachgewiesen, dass die bei der Credit Suisse deponierten Gelder aus dem Drogenhandel des bulgarischen Mafia stammten.

Die Bundesanwaltschaft (BA) stützte sich bei ihren Feststellungen dazu auf italienische und spanische Urteile, die entweder im Verfahren nicht vorgelegt wurden oder den Vertrauten des bulgarischen Bosses nicht verurteilten, der für die Anlage des Geldes in der Schweiz verantwortlich gewesen sein soll.

Die Staatsanwältin des Bundes verwies insbesondere auf bereits ergangene Entscheidungen, in denen einige der aufgeworfenen Fragen endgültig entschieden worden waren.

Hängige Beschwerde

Die UBS erneuerte ihr Gesuch um Sistierung der Verhandlung. Sie ist der Ansicht, das Verfahren müsse eingestellt werden, weil die Credit Suisse nicht mehr existiere. Die Beschwerdekammer wies das Einstellungsgesuch kürzlich ab. Eine Beschwerde dagegen ist beim Bundesgericht hängig.

Wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Verfügung des höchsten Schweizer Gerichts hervor geht, hat es das Gesuch der UBS um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden.

Die Rechtsanwältin der UBS konzentrierte sich in Bellinzona darauf, die von der Berufungskammer in diesem Punkt vorgebrachten Argumente zur Ablehnung ihres Einstellungs-Antrags zu zerlegen - nämlich die Grundsätze der Verfahrensbeschleunigung und -ökonomie.

Die UBS sitze auf der Anklagebank, weil die Bundesjustiz entschieden habe, die Verantwortung für die Credit Suisse in diesem Fall auf sie zu übertragen. Für diese Übertragung gebe es keine Rechtsgrundlage, sagte die Anwältin. Sie erinnerte daran, dass die Übernahme der Credit Suisse vom Bundesrat beschlossen worden sei, um den Schweizer Finanzplatz zu retten.

In dem Verfahren gehe es um Vorgänge, die vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattgefunden hätten, die von anderen Organen geleitet worden sei, sagte ein weiterer Verteidiger. Die UBS habe keinen Einfluss auf diese Machenschaften gehabt. Die Berufungskammer zog sich am Dienstagnachmittag zurück, um über die Anträge zu beraten. Sie wird die Verhandlung am Mittwoch wieder aufnehmen.

Die UBS-Aktie notierte an der SIX schliesslich 0,42 Prozent leichter bei 25,95 Franken.

Bellinzona (awp/sda)

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