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10.04.2025 09:24:37

Weko bestraft Pharmakartell mit Busse von 600'000 Franken

Bern (awp) - Die Eidgenössische Wettbewerbskommission Weko hat einem Pharmakartell den Stecker gezogen. Die sieben Unternehmen hatten sich im Handel mit einem Wirkstoff für das Bauchwehmedikament Buscopan abgesprochen. Die Weko hat unter Berücksichtigung der einvernehmlichen Regelungen eine Busse von 600'000 Franken verhängt.

Die sieben Firmen hätten sich zwischen 2005 und 2019 über den Mindestverkaufspreis des Wirkstoffs Butylscopolaminbromid (SNBB) geeinigt und Quoten aufgeteilt, gab die Weko am Donnerstag in einem Communiqué bekannt. Ausserdem hätten sie wirtschaftlich sensible Informationen ausgetauscht.

Am Kartell beteiligt waren die deutsche Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia sowie die beiden indischen Unternehmen Alkaloids Corporation und Alchem. Ebenfalls mitgemacht haben die irische C2 Pharma, die im Tessin produzierende Firma Linnea und die deutsche Gesellschaft Transo-Pharm.

Höchste Strafe für Boehringer Ingelheim

Die höchste Busse muss Boehringer Ingelheim bezahlen, wie Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP sagte, ohne die Höhe der Busse für den deutschen Konzern beziffern zu wollen. Dagegen sei C2 Pharma die Sanktion für die Aufdeckung des Kartells vollständig erlassen worden, während Transo-Pharm und Linnea einen teilweisen Erlass der Sanktion erhalten hätten.

Damit habe die Weko erstmals ein Kartell im Pharmabereich sanktioniert, das einen Wirkstoff betroffen habe. Der Wirkstoff Butylscopolaminbromid ist ein wichtiger Inhaltsstoff für die Herstellung krampflösender Medikamente gegen Bauchschmerzen. Er wird in der Schweiz nicht verarbeitet, kommt aber im Bauchwehmedikament Buscopan zum Einsatz. Wie viel die Patienten zu viel bezahlt hätten, könne man nicht sagen, so Ducrey. Das habe die Weko nicht ermittelt.

Bei der Untersuchung gegen das Wirkstoffkartell habe die Weko mit den europäischen und australischen Wettbewerbsbehörden kooperiert, hiess es. Die Unternehmen können gegen die Verfügung der Weko Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

jb/cg

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