Experten-Kolumne |
31.05.2013 14:19:54
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Initiative Bortoluzzi
Kolumne
Parlamentarische Initiative Bortoluzzi „Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG“ – Ein guter Anfang oder frommer Wunsch?
Im April 2013 beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) der parlamentarischen Initiative „Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (12.414)“ von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP) Folge zu geben. In dieser Initiative fordert Bortoluzzi, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu streichen seien.
Was ist von der Idee, Mindestzinssatz und Mindestumwandlungssatz aus dem BVG zu streichen, zu halten? Würde es nun keine untere Grenze für diese Sätze mehr geben, so liegt die Schlussfolgerung auf der Hand, dass die Pensionskassen tiefere Sätze anwenden und folglich die Leistungen sinken würden. Diese Gefahr bestünde tatsächlich, würden nicht gleichzeitig flankierende Massnahmen getroffen. Hierfür wäre ein echter Wettbewerb im Bereich der 2. Säule notwendig. Nur so würden Anreize für eine effiziente Vorsorge geschaffen und damit weiterhin hohe Leistungen für die Versicherten bestehen. Vor dem Hintergrund, dass die Welt der beruflichen Vorsorge aber sehr heterogen ist - Firmenpensionskassen zum Beispiel unterliegen gar keinem eigentlichen Wettbewerb - stellt sich die Frage, wie wir dieses Ziel erreichen.
Das heisst aber nicht, dass die Idee Bortoluzzis abzulehnen ist. Denn tatsächlich handelt es sich bei diesen beiden Sätzen um technische Grössen, bei deren Festsetzung es klüger wäre, auf die individuelle Situation jeder Pensionskasse einzugehen, statt diese politisch vorzugeben. Mit anderen Worten ist deren „Entpolitisierung“ ein wesentlicher Beitrag, um der in letzter Zeit häufig kritisierten Umverteilung von Jung zu Alt entgegenzutreten.
Die Initiative Bortoluzzi‘s greift jedoch zu wenig weit, liest man bloss den eingereichten Text, wonach nur Mindestzinssatz und -umwandlungssatz neu geregelt werden sollen. Die dazu eingereichte Begründung ist da schon umfassender, darin führt Bortoluzzi unter anderem aus, dass das BVG die wohl am stärksten überreglementierte Sozialversicherung überhaupt sei. Weiter sei das BVG zu entschlacken und der Wettbewerb zwischen den Anbietern zu verstärken.
Diesen Stossrichtungen ist vorbehaltlos zuzustimmen. Das BVG ist einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Steigende Lebenserwartung, tiefes Zinsniveau, hohe und immer noch intransparente Verwaltungskosten, sind nur drei Beispiele dafür, dass dies notwendig ist, will die 2. Säule ihre Daseinsberechtigung nicht verlieren.
Dabei muss der Entschlackung des BVG besondere Achtung geschenkt werden, wie es Nationalrat Bortoluzzi richtig festhält. Die dauernd in der Kritik stehenden zu hohen Verwaltungskosten haben zu einem grossen Teil ihren Ursprung in der zunehmenden Anzahl von meist politisch verursachten Aufgaben, die den Pensionskassen auferlegt werden.
Dennoch ist es leider nicht so simpel, dass mit Entschlackung alles wieder im Lot wäre. Den grössten Beitrag zur schlussendlich ausbezahlten Rente erbringen immer noch die Kapitalerträge, der so genannte dritte Beitragszahler. Doch wir können nicht per Gesetz hohe Kapitalerträge einführen. Also wie soll dieser Aspekt gelöst werden? Mit weniger Reglementierung und mehr Wettbewerb! Und damit sind wir wieder bei der Bortoluzzi’s Forderungen.
Vor diesem Hintergrund ist Herr Bortoluzzi’s Initiative ein guter Anfang - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Caroline Vils ist Mitglied der Geschäftsleitung der B+B Vorsorge AG.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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