FinTechs, Crowdfunding & Co. |
20.01.2024 21:47:00
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Risikoanalyse: Zahlungsdienstleister und neue Phänomene in der Finanzbranche
Neue Technologien und Dienstleistungen haben die Finanzbranche und unseren Alltag erobert. Inwiefern sie auch für kriminelle Zwecke genutzt werden, hat das deutsche Bundesfinanzministerium untersucht.
• FinTechs nicht gefährdeter als andere Unternehmen aus dem Sektor
• Risiko vor allem bei Crowdlending
In der Finanzbranche hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Neben den alteingesessenen Banken, Zahlungsdienstleistern oder Versicherungskonzernen haben sich zunehmend neue Unternehmen am Markt etabliert und die Branche durch die Nutzung aktueller Technologie aufgerüttelt. Für das Bundesministerium für Finanzen Grund genug, die Entwicklungen im Bereich FinTechs, Crowdfunding und Mobile Money in der ersten Nationalen Risikoanalyse unter die Lupe zu nehmen.
Nationale Risikoanalyse soll Risikobewusstsein steigern
Die erste Nationale Risikoanalyse wurde unter Leitung des deutschen Bundesfinanzministeriums zusammen mit 35 Behörden aus Bund und Ländern Deutschlands durchgeführt und die Ergebnisse im Oktober 2019 veröffentlicht. Ziel der Studie ist es, die in Deutschland bestehenden Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren und zu reduzieren sowie das Risikobewusstsein "bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich" zu schärfen.
Im Rahmen der Analyse wurden unter anderem der traditionelle Finanzsektor, der Immobiliensektor, aber auch die Kryptowährungsbranche im Hinblick auf die Möglichkeiten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchleuchtet. Auch weitere sogenannte "Neue Phänomene in der Finanzbranche" - gemeint sind damit FinTechs, Crowdfunding und Mobile Money - wurden auf ihr Gefahrenpotenzial hin untersucht. Die Ergebnisse fallen gemischt aus.
Keine erhöhte Gefahr bei FinTechs - mit einer Ausnahme
Den FinTechs bescheinigt das Bundesministerium in der Nationalen Risikoanalyse eine hohe Relevanz, weshalb auch im März 2017 ein FinTech-Rat gegründet wurde. In ihm sitzen Expertinnen und Experten für Digitalisierungsfragen im Finanzmarkt, die die Bundesregierung bei dieser Thematik beraten. Die zunehmende Bedeutung von FinTechs in der Finanzbranche und ihre erhöhte Nutzung im täglichen Leben geht allerdings offenbar nicht mit einem kriminellen Missbrauch der Technologie einher, denn der Nationale Sicherheitsbericht gibt in diesem Bereich Entwarnung. So wird festgestellt, dass "die FinTech-Eigenschaft eines Unternehmens nicht automatisch mit einer erhöhten Gefahr für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenüber vergleichbaren anderen Unternehmen desselben Sektors einhergeht".
FinTechs sind also nicht anfälliger für die genannten kriminellen Zwecke als normale Banken oder Versicherungskonzerne. Der Grund dafür liegt darin, dass auch sie je nach Geschäftsmodell eine Erlaubnis der BaFin benötigen und damit entsprechend beaufsichtigt werden. Außerdem bieten die FinTechs laut der Analyse im Regelfall auch keine neuen Produkte an, sondern vertreiben bestehende Produkte nur auf eine neue und innovative Weise.
Jedoch gibt es durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen FinTechs und ihrem Geldwäschepotenzial, wie der Bericht festhält: "Bei reinen Technologieanbietern, über die selbst keine Transaktionen vorgenommen werden können, ist das Geldwäschepotenzial eher gering. Bei FinTechs, die Zahlungen ermöglichen […] oder Mittel einsammeln, ist das Risiko dagegen deutlich höher". Vor allem FinTechs mit Sitz im Ausland, die Geldtransfers und den Zugang zu Kryptowährungen anbieten, seien besonders anfällig für Geldwäsche, heißt es in der Risikoanalyse. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen würde in ihrer Arbeit immer wieder auf solche FinTech-Unternehmen stoßen, so dass in Verbindung mit diesen "insgesamt Verdachtsmeldungen und Transaktionen in vierstelliger Zahl" zusammengekommen seien. "Für andere Bereiche, in denen FinTechs grundsätzlich tätig sind, liegen kaum Verdachtsmeldungen vor", heißt es weiter.
Crowdfunding bereitet durch Anonymität Sorgen
Ein weiteres Gebiet, das hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersucht wurde, ist das Crowdfunding. Dabei wird in der Nationalen Risikoanalyse unterschieden zwischen dem spendenbasierten Crowdfunding, dem gegenleistungsbasierten Crowdfunding, dem kreditbasierten Crowdfunding - auch Crowdlending genannt - und dem Crowdinvesting. Die Autoren der Analyse geben jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass die Übergänge zwischen den verschiedenen Arten des Crowdfunding fließend sind.
Im Vergleich zu den FinTechs fällt im Bereich des Crowdinvestings die Gefahreneinschätzung weniger positiv aus: "Aufgrund der generell möglichen Anonymität im Zusammenhang mit diesen Finanzierungsformen wird jedoch seitens der involvierten Behörden ein mögliches Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesehen", heißt es in der Risikoanalyse. Die größte Gefahr für Geldwäsche sieht der Bericht demnach im Bereich des Crowdinvesting und des Crowdlending. Auf letzterem liegt auch ein besonderes Augenmerk bei der Aufdeckung von Terrorismusfinanzierung. Auch das spendenbasierte Crowdfunding sei in diesem Bereich relevant. Dennoch muss momentan nicht davon ausgegangen werden, dass Millionen Euro zu kriminellen Zwecken über diese Plattformen geschleust werden. Denn es seien laut der Studie bisher keine konkreten Fälle bekannt, bei denen es über Crowdfunding-Plattformen in Deutschland zu Geldwäsche gekommen sei.
Mobile Payment bisher in Deutschland kaum relevant
Als letztem "neuen Phänomen in der Finanzbranche" widmet sich die Nationale Risikoanalyse dem Bereich "Mobile Payment" - und zwar in ganzen drei Sätzen. Der Mobile Money Transfer habe sich in Deutschland als reines Mobile Payment bislang nicht durchgesetzt, heißt es. Auch wenn dessen Bedeutung in Zukunft wohl steigen werde, "wird jedoch insbesondere aufgrund der in Deutschland geltenden Regularien davon ausgegangen, dass das Risiko der Nutzung zur Terrorismusfinanzierung niedrig bleiben wird".
Zu dieser Einschätzung muss angemerkt werden, dass das Bundesfinanzministerium unter "Mobile Payment" nicht das Bezahlen per Handy versteht, wie es etwa Apple Pay ermöglicht, sondern ein System für das bargeldlose Bezahlen und den Geldtransfer via Smartphone, für das kein Bankkonto im Hintergrund benötigt wird. Als Beispiel nennt der Bericht explizit den M-Pesa, der in Kenia im Einsatz ist.
Redaktion finanzen.ch
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