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Karriere-Tipp 11.10.2024 06:51:00

Typische Fragen im Bewerbungsgespräch: Diese Antworten kommen nicht gut an

Typische Fragen im Bewerbungsgespräch: Diese Antworten kommen nicht gut an

Fast jeder kennt die typischen Fragen im Bewerbungsgespräch oder hat schon einmal im Internet nach den "besten Antworten" auf solche Fragen geforscht. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Antworten Sie in jedem Fall aus der engeren Auswahl fallen.

Neben angemessener Kleidung, einem freundlichen Auftreten und Pünktlichkeit gehören auch sprachliche "Dos and Don’ts" zu der Verhaltens-Etikette bei einem Bewerbungsgespräch. Business Insider befragte Hiring-Experten, Recruiter und Führungskräfte zu den schlimmsten Antworten, die sie in Bewerbungsgesprächen bisher erhielten. Hier die wichtigsten No-Gos:

"Das geht Sie gar nichts an"

Einer der Befragten berichtete wohl, eine Bewerberin hätte auf eine Frage schlicht "Das geht Sie gar nichts an" geantwortet. Solch eine Antwort ist ohne Frage nicht ratsam. Zum einen suchen Unternehmen meist kommunikationsfreudige und offene Personen und wollen über ihre Fragen den Bewerber besser kennenlernen. Zum anderen ist solch eine Antwort schlichtweg unhöflich. Zwar werden in Bewerbungsgesprächen manchmal Fragen gestellt, die unzulässig sind oder auf die der Bewerber nicht antworten muss - aber dann doch lieber keine Antwort, als eine solche.

"Ich war gerne arbeitslos"

Eine andere Führungskraft soll berichtet haben, dass ein Bewerber - auf Nachfrage nach einer Lücke im Lebenslauf - verlauten liess, er sei gern arbeitslos gewesen, da er in dieser Zeit fürs Nichtstun bezahlt worden sei. Wer so etwas im Bewerbungsgespräch erwähnt, muss mit einer Absage rechnen, denn schliesslich möchte kein Chef seine Angestellten fürs Nichtstun entlohnen.

"Mein ehemaliger Chef war..."

Es wird unter Recruitern ebenfalls ungern gesehen, wenn Bewerber während des Bewerbungsgespräches unaufgefordert über ehemalige Chefs reden. Das suggeriert, dass auch im neuen Job über die Führung gelästert werden könnte und dürfte somit für potenzielle zukünftige Chefs eher eine abschreckende Wirkung haben.

"Was, das steht im Lebenslauf?"

Business Insider berichtet ebenfalls von einer Situation, in der ein Bewerber wohl selbst nicht mehr wusste, was er in seinem Lebenslauf geschrieben hatte. In diesem Fall ging es um einen erfundenen Hochschulabschluss - kein Wunder, dass der Bewerber daraufhin nicht in die engere Auswahl kam. Dies ist natürlich ein Extremfall, aber letztlich ist es wohl unwichtig, in welchem Zusammenhang ein Bewerber solch eine Aussage trifft. Schliesslich wird von Mitarbeitern erwartet, organisiert zu sein und einen aktuellen Lebenslauf vorweisen zu können.

"Ihre Firma erscheint weniger schrecklich als andere"

Auch Aussagen dieser Art sollten vermieden werden. Eine viel bessere Antwort auf die Frage "Warum wollen Sie gerne in unser Team aufgenommen werden?" ist laut einer Befragung von knapp 1.000 Hiring-Managern in den USA, die Erklärung mehr Verantwortung übernehmen und sich weiter entwickeln zu wollen.

"Es hat nicht gepasst"

Zu guter Letzt: Es kann vorkommen, dass im Bewerbungsverfahren die Frage aufkommt, aus welchem Grund ein Bewerber entlassen wurde. Ist dies nicht sein eigenes Verschulden, kann die Sachlage wohl einfach erklärt werden. Wurde er aber aufgrund seines Verhaltens oder seiner Arbeitsleistung entlassen, wird es unangenehm. Ehrlichkeit sollte hier zwar in jedem Fall an erster Stelle stehen, aber auch hier macht’s die Formulierung: Ein einfaches "Es hat nicht gepasst" ist sehr kurzsilbig. Einen besseren Eindruck hinterlässt eine Antwort wie: "Meine Arbeitsweise hat aus diesem Grund [Beschreibung des Grundes] nicht zum Unternehmen gepasst, so war es für alle Beteiligten besser, dass ich mich neu orientiere. Ich denke, bei Ihnen kann ich von vorne anfangen und werde mich in jedem Fall bemühen."

Redaktion finanzen.ch

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