Das Teilvermögen ist ein Dachfonds (Fund of Funds). Als Anlagen dieses Teilvermögens sind zugelassen: auf eine frei konvertierbare Währung lautende Obligationen, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen und Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit; auf eine frei konvertierbare Währung lautende Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten;Beteiligungswertpapiere und –rechte (Aktien, Genossenschaftsanteile, Partizipationsschein und -ähnliches) von Unternehmen weltweit gemäss § 8 Ziff. 2 Bst. dc direkt oder indirekt über andere kollektive Kapitalanlagen gemäss § 8 Ziff. 2 Bst. dd mindestens 51% des Nettovermögens des Teilvermögens.