Das Anlageziel dieses Teilvermögens besteht in der realen Erhaltung und Vermehrung des Kapitals sowie der Erzielung von Einkommen, hauptsächlich durch Anlagen in Beteiligungs- und Forderungswertpapieren und -wertrechten. Im Rahmen der fondsvertraglichen Anlagevorschriften wählt der Vermögensverwalter Anlagen in Emittenten und Unternehmen aus, welche neben traditionellen Finanzanalysekriterien zusätzlich bestimmte ethische Kriterien erfüllen. Diese ethischen Kriterien definiert der Vermögensverwalter nach seinem eigenen Ermessen und kann dabei auch auf die Auswahl eines anerkannten, spezialisierten Anbieters zurückgreifen. Die anfängliche und die laufende Überprüfung der Einhaltung der ethischen Kriterien in Bezug auf einzelne Anlagen des Teilvermögens ist Bestandteil des Anlageauswahlverfahrens des Vermögensverwalters.