Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in:
a) auf Schweizer Franken (CHF) lautende Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern, die ihren Sitz im Ausland haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz im Ausland halten oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität im Ausland haben;
b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c und d, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen.