Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: a) auf Schweizer Franken (CHF) oder andere Währungen lautende Obligationen, Notes sowie andere fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte privater und öffentlichrechtlicher Schuldner weltweit; b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c und d, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen; c) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen; d) auf frei konvertierbare Währungen lautende strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf die oben erwähnten Anlagen.