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Indexaufnahme im Blick 08.04.2022 21:01:00

Alphabet, Tesla und Amazon nach Aktiensplit: Folgt nun die Aufnahme in den Dow Jones?

Alphabet, Tesla und Amazon nach Aktiensplit: Folgt nun die Aufnahme in den Dow Jones?

Drei Techriesen haben in den vergangenen Wochen angekündigt, einen Aktiensplit durchführen zu wollen. Ebnet ihnen dieser Schritt den Weg in den US-Traditionsindex Dow Jones?

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• Alphabet, Amazon und Tesla mit Aktiensplits
• Niedrigere Aktienpreise begünstigen mögliche Aufnahme in den Dow Jones-Index
• Aufnahme ungewiss und wohl nicht übermässig effektiv

Drei Unternehmensriesen haben angekündigt, ihre Aktienkurse optisch verbilligen zu wollen. Das macht umfangreiche Anpassungen im US-Leitindex Dow Jones Industrial möglich.

Alphabet, Amazon und Tesla kündigen Aktiensplits an

Den Anfang machte die Google-Mutter Alphabet: Im Rahmen der jüngsten Bilanzvorlage Anfang Februar kündigte das Unternehmen einen Aktiensplit an. Durchgeführt werden soll dieser im Verhältnis 1:20. Dieser Schritt soll die Alphabet-Aktie, die zuletzt bei 27800 US-Dollar gehandelt wurde, für Kleinanleger erschwinglicher und leichter handelbar machen.

Auch der Internetriese Amazon geht den gleichen Weg: Der Verwaltungsrat habe einen 20-für-1-Aktiensplit beschlossen, hiess es von Seiten des Handelsgiganten Anfang März. Die Grössenordnung ist die gleiche wie bei Alphabet: Für jeden Anteilsschein bekommen Amazon-Aktionäre 19 weitere Papiere in ihr Depot gebucht. Bei Kursen von aktuell rund 3'100 US-Dollar pro Amazon-Aktie soll auch hier die Massnahme den Anteilsschein optisch verbilligen und für Kleinanleger den Handel erleichtern.

Ende März zog dann auch der Elektroautopionier Tesla nach: In einer Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC machte das Unternehmen von Elon Musk seine Aktiensplitpläne öffentlich. Konkret wurde der Autobauer dabei aber nicht, weder das Splitverhältnis noch der mögliche Zeitpunkt wurde genannt. Die zusätzlichen Aktien sollen dem Vernehmen nach in Form einer Dividende ausgezahlt werden, weitere Details sollen auf der anstehenden Hauptversammlung bekannt gegeben werden.

Dow hinkt performancetechnisch hinterher

Alle drei Unternehmen haben gemeinsam, dass sie nicht im US-amerikanischen Leitindex Dow Jones gelistet sind. Das Börsenbarometer enthält die 30 grössten US-amerikanischen Unternehmen, die an der New York Stock Exchange notiert sind. Der Index ist preisgewichtet, was bedeutet, dass die Summe der Aktienkurse, addiert und durch einen Divisor geteilt, den Indexwert ergibt. Aktien mit hohen Kursen, wie bislang Alphabet, Amazon oder Tesla wird die Aufnahme in den altehrwürdigen Index in der Regel verwehrt, weil ihre Gewichtung angesichts der hohen Aktienpreise überdurchschnittlich hoch wäre und damit das Gefüge des Index ad absurdum führen würde. Denn Schwankungen bei den Aktienkursen teurer Titel würden den Gesamtindex überproportional bewegen.

Das hat allerdings zur Konsequenz, dass insbesondere die gut gelaufenen US-Wachstumsaktien im Dow Jones fehlen, was sich in den vergangenen Jahren deutlich in der Indexperformance niederschlug: Während der S&P 500 auf Fünfjahressicht 90,2 Prozent zulegen konnte und der Techwerteindex Nasdaq Composite ein Plus von 136,3 Prozent verzeichnete, ging es für den Dow Jones zeitgleich lediglich um 67 Prozent nach oben. Die Zusammensetzung des Index schlug sich also merklich in der Indexperformance nieder.
Allein Alphabet-Aktien haben in den letzten fünf Jahren ein Kursplus von rund 232 Prozent erzielt, während es für Amazon-Titel um 254 Prozent und für Papiere von Tesla sogar um satte 1'628 Prozent aufwärts ging.

Weg in den Dow Jones jetzt vorgezeichnet?

Anleger stellen sich vor dem Hintergrund der jüngsten Aktiensplits bei den drei Performance-Riesen die Frage, ob die Aktien der Unternehmen nun die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Dow Jones-Index erfüllen. Barron's zitiert dazu aus einer E-Mail von S&P Dow Jones Indices, dem Indexbetreiber des S&P und Dows: "Während die Aktienauswahl von [Dow] keinen quantitativen Regeln unterliegt, wird eine Aktie normalerweise nur dann hinzugefügt, wenn das Unternehmen einen ausgezeichneten Ruf hat, nachhaltiges Wachstum zeigt und interessant ist für eine grosse Anzahl von Investoren." Zudem verwies der Indexbetreiber auf die Konstruktion des Dow Jones als preisgewichteter Index.

Getroffen wird die Entscheidung über eine Aufnahme oder eine Entfernung eines Unternehmens von einem Komitee in geheimer Abstimmung. In der Vergangenheit spielt dabei auch eine angemessene Branchenverteilung im Index eine Rolle, weitere (persönliche) Kriterien dürften ebenfalls in die Entscheidungen über die Indexzusammensetzung eingeflossen sein.

Ob der Aktiensplit die drei Unternehmen für eine Indexaufnahme prädestiniert, bleibt vor diesem Hintergrund daher unklar: Während alle drei Konzerne anhaltendes und nachhaltiges Wachstum vorweisen können und aus Investorensicht beliebte Unternehmen sind, ist insbesondere die Frage nach dem Ruf eines Unternehmens weniger eindeutig zu beantworten. Auch, ob die jeweiligen Aktiensplits die Anteile günstig genug machen, um keinen überproportionalen Einfluss auf die Indexentwicklung zu haben, ist der Erklärung von S&P Dow Jones Indices nicht zu entnehmen.

Funktioniert hat die Aufnahme eines starken Tech-Börsenplayers in den Index nach einem Aktiensplit in der Vergangenheit jedenfalls bereits: Apple schaffte es rund ein Jahr nach seinem 2014-er Aktiensplit in den Traditionsindex.

Wie wichtig ist die Indexaufnahme für Alphabet, Amazon und Tesla?

Für die Unternehmen selbst dürfte eine Aufnahme in den Traditionsindex ohnehin eher kosmetischer Natur sein. Denn zwar ist davon auszugehen, dass sich ETFs und Fonds, die den Index abbilden, mit Aktien der Indexneulinge eindecken müssen, was positiv auf die Aktienkurse der Unternehmen wirken würde. Diese Auswirkungen dürften sich aber in Grenzen halten, denn im US-Leitindex liegen deutlich weniger Investorengelder als etwa im S&P 500-Index. Barron’s zufolge sind 37 Milliarden US-Dollar an Investitionen an den Dow Jones gebunden - der Wert für den S&P 500 wird unterdessen auf 13 Billionen US-Dollar beziffert.

Redaktion finanzen.ch

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Bildquelle: Frontpage / Shutterstock.com,Nadezda Murmakova / Shutterstock.com

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