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19.02.2024 22:19:00
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Apple droht Rekordstrafe von 500 Millionen US-Dollar wegen Verstössen gegen EU-Wettbewerbsrecht
Die Europäische Union wird Apple offenbar zu einer historischen Geldstrafe von 500 Millionen US-Dollar verdonnern. Der iKonzern soll seine Marktmacht ausgenutzt und mittels seines AppStores Wettbewerbsverzerrungen verursacht haben. Apple kündigt Besserung an.
• Spotify reichte schon 2019 eine Strafe ein
• Apple kann Berufung einlegen und gelobt Verbesserungen
Die EU-Kommission soll Apple mit einer Rekordstrafe von rund 500 Millionen US-Dollar belegen, berichtete zunächst die "Financial Times" am Sonntagabend. Der Grund: Das Unternehmen hat offenbar seine Marktmacht missbraucht. Insbesondere wird Apple vorgeworfen, durch restriktive Geschäftspraktiken den Wettbewerb zu behindern und Konkurrenten zu benachteiligen.
AppStore: Apple bevorzugt eigene Dienste - Spotify klagt
Die Untersuchungen der EU-Kommission ergaben, dass Apple seine dominante Stellung im App Store ausnutzte, um eigene Dienste zu bevorzugen und Konkurrenten zu benachteiligen. In vielen Regionen hindern App Store-Regeln Unternehmen daran, Nutzer direkt innerhalb der App für Abonnements zu belasten. Stattdessen müssen sie den Abrechnungsdienst des App Stores nutzen.
Ein besonders hervorstechendes Beispiel ist die Untersuchung in Bezug auf Spotify, das 2019 eine formelle Beschwerde einreichte, in der es behauptete, Apple behindere Drittanbieter-Musikdienste zugunsten von Apple Music. So stellt Apple den Nutzern die Spotify-Abonnements nicht mehr direkt in der App in Rechnung, sondern nutzt stattdessen den App Store-Abrechnungsdienst von Apple. Dieser behält aber einen Anteil von bis zu 30 Prozent ein - zu Lasten der Einnahmen vom schwedischen Streamig-Unternehmen Spotify.
EU will vermehrt gegen Tech-Konzerne vorgehen
Die 500 Millionen US-Dollar Strafe stellt einen bemerkenswerten Präzedenzfall dar und verdeutlicht die Entschlossenheit der EU, gegen unfaire Geschäftspraktiken grosser Technologiekonzerne vorzugehen. Die Strafe soll nicht nur als Abschreckung für Apple, sondern auch als Signal an andere Unternehmen dienen, sich an die Wettbewerbsregeln zu halten. Einen anderen Tech-Giganten - die Google-Mutter Alphabet - bat die EU-Kommission in den vergangenen Jahren schon mehrfach zur Kasse.
Apple hat zwar schon früher Geldstrafen für kartellrechtswidriges Verhalten zahlen müssen - wie die 1,1 Milliarden Euro Strafe in Frankreich, die später in der Berufung auf 372 Millionen Euro reduziert wurde -, doch wäre dies die erste derartige Strafe aus Brüssel. Die genaue Höhe der Strafe soll laut "Financial Times" im März bekanntgegeben werden.
Apple kündigt Änderungen an
Um den Anforderungen der EU gerecht zu werden, hat Apple angekündigt, Änderungen an iOS, Safari und dem App Store in der EU vorzunehmen. Zusätzlich dazu wird das Unternehmen bald Softwareentwicklern erlauben, ihre Anwendungen über alternative Stores auf Apple-Geräten zu vertreiben. Diese Massnahmen sollen den Wettbewerb fördern und die Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Marktmacht von Apple zerstreuen.
Apple hat das Recht, die Entscheidung vor EU-Gerichten anzufechten. Das Technologieunternehmen lehnte es jedoch ab, sich zu dem Bericht zu äussern und verwies CNBC zufolge auf eine frühere Erklärung, in der es hiess, man sei erfreut, dass die Regulierungsbehörden den Fokus der Untersuchung eingeschränkt hätten. Auch die EU-Kommission wollte zum "Financial Times"-Bericht bislang noch keine Stellungnahme veröffentlichen.
Apple-Aktie wird an der NASDAQ erst am Dienstag reagieren
Wie sich die Meldung auf den Aktienkurs der Apple-Aktie auswirkt, wird sich erst am Dienstag zeigen. Am Montag bleiben die US-Börsen - und damit auch die NASDAQ-Technologiebörse, an der die Apple-Papiere notiert sind - wegen des President's Day geschlossen. Zwar wäre die 500 Millionen Geldstrafe eine der höchsten Geldstrafen der Konzerngeschichte, wirkt angesichts der Milliardengewinne von Apple (im vierten Quartal 2023 lagen die Gewinne bei 33,9 Milliarden US-Dollar) insgesamt aber eher verkraftbar für den iKonzern.
Redaktion finanzen.ch
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