05.07.2013 15:08:01
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DGAP-HV: BHE Finanz AG
DGAP-HV: BHE Finanz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
BHE Finanz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.08.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
05.07.2013 / 15:08
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BHE Finanz AG
Hamburg
- ISIN: DE0008222506 - WKN: 822250 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 15. August 2013, 09:00 Uhr (MESZ),
in der
Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
_____________________________________________________________________
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des
Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das
Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem
Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS
RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Helmut Strixner hat sein Mandat als Mitglied
des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2012 niedergelegt. Das
Amtsgericht Hamburg hat Herrn Dr. Arne Kruse zum Mitglied
des Aufsichtsrates bestellt. Herr Dr. Arne Kruse soll durch
die Hauptversammlung noch einmal gewählt werden. Aus diesen
Gründen sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss
zu fassen:
Herr Dr. Arne Kruse, Vorstandsvorsitzender der
Orbitak AG, wohnhaft in Hude, wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt.
Herr Dr. Arne Kruse wird gemäß § 6 Abs. 1 der
Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt.
Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet.
Herr Dr. Arne Kruse übt die folgenden Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
- TFI Energie Verwaltungs AG, Hamburg und
- TFI Immobilien Verwaltungs AG, Hamburg.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6.
Fall, AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen und besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG
i. V. m. § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die
von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
6. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das
Geschäftsjahr 2012 eine feste jährliche Vergütung in Höhe
von EUR 5.000,00 (Vorsitzender), EUR 3.750,00
(stellvertretender Vorsitzender) und EUR 2.500,00 (einfaches
Mitglied) jeweils gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer. Die
Vergütung wird am Tag nach der Hauptversammlung gezahlt.'
7. Beschlussfassung über die Änderung der Firma,
durch entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Die Gesellschaft führt die Firma:
Primea Invest AG.'
II.
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
EUR 1.650.000,00 und ist eingeteilt in 1.650.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der
Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend
1.650.000. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können
keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der Adresse
BHE Finanz AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Telefax: +49 (0) 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
bis spätestens am
Donnerstag, 8. August 2013 (24:00 Uhr MESZ)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf
den
Donnerstag, 25. Juli 2013 (00:00 Uhr MESZ),
und muss der Gesellschaft spätestens am
Donnerstag, 8. August 2013 (24:00 Uhr MESZ)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen
Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse
Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können
ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB)
erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den
aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Im Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts wird
auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff. WpHG hingewiesen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können -
müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der
Eintrittskarte wird den Aktionären ein auf dieser rückseitig
abgedrucktes Vollmachtsformular übersandt. Das Vollmachtsformular ist
außerdem im Internet unter http://www.bhe-ag.de > Investoren >
Hauptversammlung abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft
erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse erfolgen:
BHE Finanz AG
HV 2013
Große Elbstraße 45
22767 Hamburg
Telefax: +49 (40) 696 528 359
E-Mail: hv@bhe-ag.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen ihre Aktien ebenfalls fristgerecht anmelden.
Ein Formular zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters ist auf der Homepage der Gesellschaft
(http://www.bhe-ag.de > Investoren > Hauptversammlung) erhältlich. Das
Formular für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters muss an die auf dem Formular angegebene Adresse
versandt werden und aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des
Dienstag, 13. August 2013 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende
Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht,
mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch
berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine
oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen
mindestens 5 % des Grundkapitals erreichen, das entspricht zurzeit
82.500 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a
BGB mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens
zum Ablauf des Montag, 15. Juli 2013 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender
Adresse zugehen:
BHE Finanz AG
HV 2013
Große Elbstraße 45
22767 Hamburg
E-Mail: hv@bhe-ag.de
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß
§ 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von
Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind ebenfalls
ausschließlich an die vorstehende Adresse zu übersenden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären mit Begründung, die
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis
spätestens zum Ablauf des Mittwoch, 31. Juli 2013 (24:00 Uhr MESZ),
unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen
Aktionären im Internet unter http://www.bhe-ag.de > Investoren >
Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw.
§ 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der
Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von
Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Auskunftsrecht des Aktionärs
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite
der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu
den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG sind im Internet unter http://www.bhe-ag.de > Investoren >
Hauptversammlung abrufbar.
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet
auf der Homepage der BHE Finanz AG unter http://www.bhe-ag.de >
Investoren > Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Hamburg, im Juli 2013
BHE Finanz AG
Der Vorstand
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05.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BHE Finanz AG
Große Elbstraße 45
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 696528350
Fax: +49 40 696528359
E-Mail: info@bhe-ag.de
Internet: http://www.bhe-ag.de
ISIN: DE0008222506
WKN: 822250
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Hamburg,
Hannover, Freiverkehr in Stuttgart, Berlin
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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220087 05.07.2013
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