Shortselling |
11.09.2022 14:44:00
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Morgan Stanley, Credit Suisse, UBS & Co. unter Beobachtung: Südkorea schaut Leerverkäufern auf die Finger
Nachdem Aktienleerverkäufe in Südkorea während der Corona-Krise mehrere Monate lang verboten waren, darf in dem Land inzwischen wieder geshortet werden. Die Regulierungsbehörde FSS schaut ausländischen Leerverkäufern allerdings nun genauer auf die Finger.
• Ausländische Investoren für grössten Teil der Leerverkäufe verantwortlich
• Finanzmarktregulierungsbehörde schaut sich Leerverkäufe genau an
Als die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 ihren Anfang nahm, schickte sie die Aktienmärkte weltweit auf Talfahrt. Südkorea erliess daraufhin im März 2020 ein zeitlich befristetes Leerverkaufsverbot, um die Kurse zu stützen. Dieses wurde im Mai 2021 wieder gelockert und seitdem dürfen laut "Bloomberg" unter Auflagen wieder Aktien aus den beiden Indizes KOSPI 200 und KOSDAQ 150 leerverkauft werden. Einigen Marktakteuren sind die nun wieder in Südkorea aktiven Shortseller allerdings offenbar ein Dorn im Auge. So haben sich laut "Asia Financial" südkoreanische Privatanleger darüber beschwert, dass Leerverkäufe hauptsächlich grossen institutionellen Investoren nützen würden. Ausserdem würden durch diese Praktik Aktienkurse künstlich niedrig gehalten. Der neue südkoreanische Präsident Yoon Suk-yeol hatte daher laut "Reuters" eine gründliche Überwachung des Leerverkaufs von Aktien angeordnet - und die Regulierungsbehörde des Landes, der Financial Supervisory Service (FSS), kommt dem nun offenbar nach und nimmt die Leerverkäufe von grossen ausländischen Brokern genauer unter die Lupe.
Morgan Stanley als grösster Leerverkäufer in Südkorea
Wie "Bloomberg" unter Berufung auf Daten des südkoreanischen Börsenbetreibers Korea Exchange berichtet, sind ausländische Investoren tatsächlich für die Mehrheit der dortigen Leerverkäufe verantwortlich. So seien im August rund 70 Prozent der Leerverkäufe im Benchmark-Index KOSPI auf das Konto ausländischer Investoren gegangen. Allein Morgan Stanley soll 18 Prozent der Leerverkäufe durchgeführt haben, was die Investmentbank laut der Nachrichtenseite zum grössten Shortseller in Südkorea macht. Offenbar aufgrund dieses grossen Einflusses auf den Markt werden die Leerverkäufe der Zweigstelle von Morgan Stanley in Seoul von den Beamten des FSS nun zuerst untersucht.
Eine Ausweitung der Untersuchungen wird jedoch erwartet. Wie "Bloomberg" unter Berufung auf Insider berichtet, steht auch der örtlichen Niederlassung der Bank of America Merrill Lynch ein Besuch durch den Financial Supervisory Service bevor. "Reuters" berichtet zudem, dass auch die örtlichen Niederlassungen von Credit Suisse, Goldman Sachs und UBS mit einer Untersuchung rechnen müssen, da auch sie laut Daten der Korea Exchange bei Leerverkäufen sehr aktiv seien.
Strengere Überwachung für Leerverkäufe ohne konkreten Verdacht
Für die Untersuchungen gibt es offenbar keinen zeitlichen Rahmen und es wird auch nicht auf ein bestimmtes Unternehmen abgezielt. "Es ist uns nicht möglich, alle Unternehmen zu untersuchen, daher wird sich die Inspektion höchstwahrscheinlich auf grosse Unternehmen konzentrieren", sagte ein Beamter des FSS laut "Reuters". Ebenso gebe es keinen konkreten Verdacht oder den Vorwurf eines Fehlverhaltens gegen die grossen Broker und ausländischen Investmentbanken. Laut der Nachrichtenagentur sollen Trades dieser Art lediglich strenger überwacht werden.
Laut "Bloomberg" kündigte Lee Bokhyun, der Leiter des FSS, jedoch kürzlich an, ein Team zur Untersuchung von Aktienleerverkäufen einzusetzen, um illegale und unfaire Trades "auszurotten". Bei dem jetzt aktiven Team des FSS dürfte es sich um eben dieses handeln. Unter anderem geht es der Behörde dabei offenbar um die Eliminierung ungedeckter Leerverkäufe, bei denen Aktien geshortet werden, ohne dass der Verkäufer das verkaufte Papier in irgendeiner Form - etwa durch Wertpapierleihe - besitzt oder einen Anspruch darauf hat. Laut "Bloomberg" wurde die US-Investmentbank Goldman Sachs in Südkorea bereits einmal im Jahr 2018 wegen eines solchen Vorgehens zu einer Geldstrafe im einstelligen Millionen-Dollar-Bereich verurteilt.
Redaktion finanzen.ch
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