Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.

Kaufen / Verkaufen

Top-Partner CFD-Broker

Plus500
  • Keine Kommissionen, enge Spreads
  • Hebel- und Long/Short-Trading, fortgeschrittene Analysetools, kostenlose Echtzeitkurse etc.
  • CFD-Trading auf Aktien, Indizes, Krypto, Rohstoffe und Devisen
Direkt zu Plus500 CFD service. Ihr Kapital unterliegt einem Risiko.

Premium-Partner

IG Bank
  • Ein weltweit führender CFD-Anbieter*, FINMA-reguliert
  • Über 17'000 Märkte: Indizes, Devisen, Rohstoffe, Aktien, Kryptowährungen, Optionen und mehr
  • Erweiterte Handelszeiten und Wochenendhandel
  • Schweizer Kundenserviceteam, mit Büros in Genf und Zürich
*Die IG Gruppe ist grösster Anbieter nach Umsatz (veröffentlichter Geschäftsbericht 2022)
Direkt zur IG Bank Verluste können Einlagen übersteigen.
Saxo Bank
  • Lizenzierte Schweizer Bank (FINMA)
  • Keine Depotgebühren bei aktivierter Wertpapierleihe
  • Aktien, ETFs, Optionen, FX, CFDs, Futures, Rohstoffe, Bonds, Mutual Funds - auf einer Plattform
  • Gratis Expertenanalysen und Trading-Signale
  • Saxo Deal: Rückerstattung der Courtagen bis CHF 200 während 90 Tagen
Direkt zur Saxo Bank
Werbung
<
News + Analysen
News + Adhoc
Analysen
Kursziele
>
<
Unternehmen
Termine
Profil
>
<
zugeh. Wertpapiere
Strukturierte Produkte
>
22.11.2024 12:00:36

Postcom muss privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post untersuchen

St. Gallen (awp/sda) - Die eidgenössische Postkommission Postcom ist zu Unrecht nicht auf Aufsichtsbeschwerden der Unternehmen Abacus Research und Goldbach Neo OOH eingetreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Firmen erachten die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Schweizerischen Post ausserhalb der Grundversorgung durch deren Konzerngesellschaften ePost Services und Livesystems als unzulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in vier am Freitag veröffentlichten Urteilen Abacus Research und Goldbach Neo OOH Recht gegeben. Dabei hat es grundlegende rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der Post geklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinen Entscheiden auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur privatwirtschaftlichen Tätigkeit des Staates ein. Es hält fest, dass die grundrechtlich geschützte Wirtschaftsfreiheit dem Privaten keinen allgemeinen Schutz vor Konkurrenz bietet. Dies gelte auch für die privatwirtschaftliche Tätigkeit des Staates. Dem Privaten entstehe hierdurch grundsätzlich bloss ein weiterer Konkurrent.

Der privatwirtschaftlichen Tätigkeit des Staates sind jedoch verfassungsrechtlich Grenzen gesetzt, wie das Gericht weiter ausführt. Die Tätigkeit muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, sie muss im öffentlichen Interesse liegen, und sie muss verhältnismässig sowie wettbewerbsneutral sein.

Begrenzte Tätigkeit

Entsprechend dieser Vorgaben sei die Tätigkeit der Post im Postorganisationsgesetz geregelt und begrenzt. Die Post habe die Grundversorgung sicherzustellen und dürfe damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringen.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt. Es hält daran fest, dass mittels einer aufsichtsrechtlichen Anzeige grundsätzlich keine Parteistellung erlangt werden kann.

Würden wie vorliegend private Unternehmen begründet geltend machen, dass ein staatliches Unternehmen für eine bestimmte privatwirtschaftliche Tätigkeit über keine hinreichende gesetzliche Grundlage verfüge oder sich nicht wettbewerbsneutral verhalte, bestehe eine besondere Beziehungsnähe. Die Parteistellung privater Unternehmen könne in einem solchen Fall nicht grundsätzlich verneint werden.

Für die Prüfung, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen einhält, sei die Postcom zuständig, an welche das Gericht den Fall zurückgewiesen hat.

Sie muss abschliessend über die Parteistellung der Beschwerdeführerinnen entscheiden und anschliessend gegebenenfalls prüfen, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit über eine hinreichende Marktzugangserlaubnis verfügt.

Massnahmen gefordert

Die Schweizerische Post erwarb die Klara Business AG (heute ePost Services AG) im Oktober 2020. Es handelte sich um ein privates Unternehmen, das Software für die Bereiche Buchhaltung sowie Kunden- und Auftragsverwaltung entwickelt und vertreibt.

Im Juli 2021 erfolgte die Übernahme der Livesystems AG, die im Bereich der digitalen Aussenwerbung tätig ist. Beide Unternehmen werden heute als selbständige Konzerngesellschaften der Post geführt.

Die Post ist mit den beiden Konzerngesellschaften ePost Services und Livesystems ausserhalb der Grundversorgung tätig. Sie steht damit in direkter Konkurrenz zur Abacus Research und der Goldbach Neo OOH, die gleiche oder ähnliche Leistungen anbieten.

Diese Unternehmen gelangten mit getrennten Aufsichtsbeschwerden an die eidgenössische Postkommission Postcom und an das Bundesamt für Kommunikation Bakom. Vor beiden Behörden machten sie geltend, die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post sei nicht zulässig. Die Übernahme der zwei Unternehmen sei aus diesem Grund rückgängig zu machen oder es seien Massnahmen zu ergreifen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Postcom und das Bakom traten auf die beiden Aufsichtsbeschwerden nicht ein. Zur Begründung hielten sie fest, es komme den beiden Unternehmen in Bezug auf die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post keine Parteistellung zu. Gegen diese Entscheide haben die beiden Konkurrentinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteile A-3607/2022, A-3629/2022, A-4762/2022 und A-4764/2022 vom 12.11.2024)

Nachrichten zu Goldbach AG

  • Relevant
  • Alle
  • vom Unternehmen
  • ?
Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Goldbach AG

  • Alle
  • Kaufen
  • Hold
  • Verkaufen
  • ?
Zu diesem Datensatz liegen uns leider keine Daten vor.
Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

Trump Sieg sorgt für Börsenrallye – Wall Street Live mit Tim Schäfer

Direkt von der New York stock Exchange – In unserer heutigen Folge spricht Tim Schäfer im Interview mit David Kunz, COO der BX Swiss AG über den Sieg von Donald Trump bei der vergangenen US-Wahl.

Welche Aktien könnten vom Wahlsieg massgeblich profitieren? Dies Erfahren Sie in der heutigen Ausgabe von Wall Street Live.

In unserem zweiwöchigen Format „Wall Street Live“ mit Tim Schäfer behandeln wir Topaktuelle Themen des Marktgeschehens.

👉🏽 https://bxplus.ch/wall-street-live-mit-tim-schaefer/

Trump Sieg sorgt für Börsenrallye – Wall Street Live mit Tim Schäfer

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 12’100.00 19.10
Short 12’315.69 13.98 BOLS2U
Short 12’781.43 8.89 U4B7SU
SMI-Kurs: 11’629.23 26.11.2024 10:54:35
Long 11’126.33 19.67 SSZMHU
Long 10’867.09 13.65 SSQMTU
Long 10’423.62 9.00 T9SSMU
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

finanzen.net News

Datum Titel
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}}

Nachrichten

  • Nachrichten zu Aktien
  • Alle Nachrichten