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Folgenschwerer Beschluss 06.05.2024 21:04:00

Schweizer Finanzplatz unter Druck: Vereinigte Arabische Emirate nicht länger auf FATF-Liste

Schweizer Finanzplatz unter Druck: Vereinigte Arabische Emirate nicht länger auf FATF-Liste

Die FATF streicht die Vereinigten Arabischen Emirate von ihrer Liste und nimmt dem Schweizer Finanzplatz damit einen weiteren Wettbewerbsvorteil. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben, auch in der arabischen Welt.

• FATF streicht die VAE von ihrer Liste
• Wealth-Management-Boom in den VAE
• Aufbau von Buchungszentren soll vereinfacht werden

Der Schweizer Finanzplatz sieht sich mit einem Rückschlag gegenüber den aufstrebenden Finanzzentren der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) konfrontiert, da diese nicht mehr mit dem Stigma der Geldwäsche belastet zu sein scheinen. Bislang konnte die Schweiz davon profitieren, dass die VAE strengen Kontrollen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) unterlagen. Die FATF ist eine internationale Organisation, die sowohl Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Finanzierung von Massenvernichtungswaffen setzt als auch deren Einhaltung durch die Mitgliedsstaaten regelmäßig prüft. Staaten, die auf der FATF-Liste aufgeführt sind, galten bislang als "nicht sauber". Dies betraf auch die VAE. Insbesondere Dubai war stark belastet.

Für die Schweiz bedeutete das einen gewissen Wettbewerbsvorteil. Dieser ist nun jedoch Geschichte, wie es in einer Mitteilung der FATF heißt. Bedeutet: Der Boom im Wealth Management im Nahen Osten kann nun ungehindert weitergehen. Im Rahmen einer dreitägigen Plenarsitzung in Paris wurde beschlossen, dass die VAE keiner verstärkten Überwachung mehr durch die FATF unterliegen. Ausschlaggebend sei für diese Entscheidung gewesen, dass die Organisation bei einem Besuch vor Ort "bedeutende Fortschritte bei der Behebung von Geldwäsche-Mängeln" festgestellt hat. Der Beschluss hat weitreichende Auswirkungen für Banken: Finanzinstitute können nun ihre internen IT-Systeme so anpassen, dass Kunden aufgrund ihres genauen Domizils ein Profil erhalten und keinen generellen Standardratings mit mittlerem beziehungsweise hohem Risiko unterliegen.

Zweischneidiges Schwert

Für die VAE bedeutet der FATF-Entscheid gute Neuigkeiten, denn durch ihn wird es dort angesiedelten Finanzinstituten erleichtert, Buchungszentren aufzubauen. Da nun international übliche Kontrollen der Maßstab sind, müssen folglich weniger Kunden die bislang verschärften Know-Your-Client-Prozesse (KYC) sowie jährlichen Überprüfungen durchlaufen. Damit verringert sich zum einen der Prüfungsaufwand für die Branche, zum anderen vereinfachen sich die Kunden-Akquise und das Onboarding neuer Kunden. Diese Faktoren dürften sich wiederum deutlich auf den Schweizer Finanzmarkt auswirken, denn der Wealth-Management-Boom im Nahen Osten dürfte dadurch nachhaltig und vielgestaltig werden. Ein Strohfeuer, mit welchem einzelne Schweizer Banker rechnen, wäre hingegen unwahrscheinlich, wie das Online-Nachrichtenportal finews.ch berichtet.

Antrag auf Streichung der VAE von "Grauer Liste" abgelehnt

In einer entscheidenden Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Unterstützung für die Aufrechterhaltung strenger Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche bekräftigt: Nachdem die FATF die VAE von ihrer Liste gestrichen hatte, stand zur Entscheidung, ob diese auch von der EU-Liste der hochriskanten Drittländer zur Bekämpfung von Geldwäsche ("Graue Liste") gestrichen werden sollten. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt - die VAE bleiben somit Teil der Liste.

Transparency International EU (TI EU) hatte bereits im September 2022 die Dringlichkeit betont, die VAE auf die "Graue Liste" zu setzen. Der Grund: Die Vereinigten Arabischen Emirate sind Heimat zahlreicher korrupter Einzelpersonen und Kleptrokraten, die ihre illegalen Gewinne ohne große Kontrolle im Land parken können. Darüber hinaus bestehen eklatante Mängel im AML-Rahmen, nicht zuletzt in Bezug auf die Intransparenz des Immobiliensektors oder das Waschen von Gold und anderen Materialien aus Konfliktgebieten. Daher forderte die TI EU, dass die VAE weiterhin auf dieser Liste verbleiben und nicht gestrichen werden sollten. Kritisiert wurden dabei die nach wie vor bestehenden Mängel im Anti-Geldwäsche-Rahmen der VAE sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission, die auf der Streichung der VAE von der Beobachtungsliste der Financial Action Taskforce (FATF) basiert. Roland Papp, Senior Policy Officer für illegale Finanzströme bei TI EU, betonte in diesem Zusammenhang, den Druck auf die VAE aufrechtzuerhalten, ihre Regulierungen zu verschärfen, und warnte vor einer möglichen Förderung der Selbstgefälligkeit im Kampf gegen Finanzkriminalität. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die VAE auf der "Grauen Liste" stehen zu lassen, kann als klare Botschaft an die Europäische Kommission verstanden werden. Die VAE müssen nun zunächst überzeugende Beweise liefern, dass sämtliche Mängel im Anti-Geldwäsche-Rahmen - sprich potenzielle Risiken für die Europäische Union - behoben wurden. Das Europäische Parlament betont damit die Bedeutung eines konsequenten Vorgehens gegen Finanzkriminalität und hebt die Notwendigkeit hervor, die EU vor den Gefahren illegaler Finanzströme und der Umgehung von Sanktionen zu schützen.

Redaktion finanzen.ch

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