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24.01.2025 14:27:36

Verteidiger sehen in Luzerner ÖV-Prozess Anklage als unbegründet

Luzern (awp/sda) - Im Prozess um die Subventionen der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) haben die fünf Verteidiger der Staatsanwaltschaft erneut Versäumnisse vorgeworfen. Sie habe das Verfahren gegen die Falschen geführt, erklärten sie am Freitag in ihren Dupliken vor dem Kriminalgericht Luzern.

Vor dem Gericht verantworten sich seit Dienstag fünf frühere respektive aktuelle Kadermänner der VBL. Sie sollen 2018 und 2019, trotz anderslautender Vereinbarung, innerhalb des VBL-Konzerns verrechnete kalkulatorische Zinsen als Kosten deklariert haben, um höhere Subventionen zu erwirken.

Der Staatsanwalt beantragte für jeden Beschuldigten wegen Betrugs eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Verteidiger plädierten für Freisprüche.

Mosaiksteine nicht zu Bild zusammengefügt

Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei "inhaltslos", sagte einer der Verteidiger. Er habe kein "Mosaikbild" präsentiert, sondern nur einzelne Mosaiksteine.

Die VBL war in den fraglichen Jahren als Holding organisiert. Diese war 2009 geschaffen worden. Laut dem Verteidiger des früheren VBL-Direktors wollte der Verwaltungsrat damit "Transparenz um jeden Preis" vermeiden.

Der Verteidiger warf dem Staatsanwalt vor, den Verwaltungsrat geschont und die Machtverhältnisse im VBL-Konzern ausgeklammert zu haben. Stattdessen wolle er mit der Anklage seinen Mandanten als Verbrecher abstempeln.

"Politisch motiviert"

Ein anderer Verteidiger sagte, der Verwaltungsrat und die Stadt seien wohl "politisch motiviert " nicht zur Verantwortung gezogen worden. Die VBL AG gehört der Stadt Luzern, diese erhielt von dem Busunternehmen eine jährliche Dividende von einer Million Franken ausbezahlt, die mit Subventionen bezahlt wurde.

Ein weiterer Verteidiger erklärte, es sei nicht üblich, dass sich die Staatsanwaltschaft auf Angestellte statt auf den Verwaltungsrat "stürze". Es sei aber dieser, der die Verantwortung habe.

Die Verteidiger erklärten zudem, der Staatsanwalt lege nicht dar, woraus die Täuschung, die für den Betrug nötig gewesen wäre, bestanden haben solle. Dem Verkehrsverbund Luzern (VVL), der die Subventionen zahlte, sei klar gewesen, dass kalkulatorische Zinsen verrechnet worden seien.

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