Dealer wird Krypto-Millionär |
05.09.2021 16:57:00
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Bitcoin-Millionär: Schwedisches Gericht muss Drogendealer 33 Bitcoin erstatten
Während des Strafprozesses eines Drogendealers werden 36 mit illegalem Geld verdiente Bitcoin beschlagnahmt. Trotzdem stehen dem Verurteilten nach Strafende 33 Bitcoin zu. Schuld daran ist ein formaler Fehler.
• Bitcoins werden nach dem Strafprozess nicht verkauft
• Nach Beendigung der Haftstrafe stehen dem Drogendealer 33 Bitcoin zu
36 Bitcoin verdient ein schwedischer Dealer mit Online-Drogenhandel
Vor etwa zwei Jahren wurde, wie t3n berichtet, ein Schwede wegen des illegalen Online-Drogenhandels zu einer Haftstrafe verurteilt. Ganze 36 Bitcoin leistete sich der Drogenhändler zuvor von den Einnahmen seines illegalen Geschäftes. Das verdiente Geld wurde, wie es in solchen Fällen üblich ist, beschlagnahmt.
Bitcoin werden nach der Verurteilung nicht verkauft
Nicht üblich in dem Fall war jedoch die Art des Geldes. Die 36 Bitcoin waren zum Zeitpunkt der Verurteilung je 3'000 US-Dollar wert, so t3n. Demnach ging es in dem Fall um etwa 100'000 US-Dollar. Die beschlagnahmten 36 Bitcoin wurden nach Beendigung des Strafverfahrens jedoch nicht verkauft. Stattdessen wurde die Wallet eingefroren und der Wert des Bitcoins stieg zwischenzeitlich auf 50'000 US-Dollar pro Bitcoin.
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Schwedisches Gericht muss dem Drogendealer 33 Bitcoin erstatten
Aufgrund eines formalen Fehlers ist das schwedische Gericht nun verpflichtet, dem Drogendealer nach Beendigung seiner zweijährigen Haftstrafe 33 Bitcoin zu erstatten. Die Staatsanwältin Tove Kullberg, die für diesen Fall zuständig war, wog die beschlagnahmte Summe nicht in Bitcoins auf, sondern in deren damaligen Geldwert von 100'000 US-Dollar. Demnach reichen mittlerweile 3 Bitcoin aus um die Schulden des Drogendealers auszugleichen. Die restlichen 33 Bitcoin müssen ihm ausgezahlt werden. Nach seiner Haftstrafe verlässt der Drogenhändler das Gefängnis mit 1,6 Millionen US-Dollar. Die Staatsanwältin gestand den Fehler in einem Radiointerview ein, wie der Stern berichtet. Es handelte sich dabei um einen der ersten Fälle, bei dem es um Kryptowährungen ging. Die Lehre, die alle daraus ziehen sollten sei, dass die Staatsanwaltschaft mehr in die Ausbildung zum Thema Krypto investieren solle.
E. Schmal / Redaktion finanzen.ch
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