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Neue Bankvorschriften 22.02.2023 21:16:00

Bitcoin Suisse-Verwaltungsratspräsident: EU strebt Eindämmung statt Verbot für Kryptowährungen an

Bitcoin Suisse-Verwaltungsratspräsident: EU strebt Eindämmung statt Verbot für Kryptowährungen an

Die EU arbeitet an einer strengeren Regulierung des Krypto-Marktes. Nachdem die endgültige Abstimmung über die MiCA-Verordnung aufgrund technischer Schwierigkeiten verschoben wurde, verabschiedete der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments kürzlich einen Gesetzentwurf für neue Bankvorschriften.

• Nach Krisenjahr: Rufe nach strengerer Regulierung des Krypto-Marktes werden lauter
• Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet neue Bankvorschriften
• Bitcoin Suisse-Verwaltungsratsvorsitzender: "Eindämmungs"-Strategie könnte von Vorteil sein

Nach einem turbulenten Krypto-Jahr 2022, mit Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen einiger Unternehmen aus der Branche und Kurseinbrüchen bei Bitcoin, Ethereum & Co., wurden die Rufe nach einer strengeren Regulierung des Marktes lauter.

Der Verwaltungsratsvorsitzende der Schweizer Krypto-Firma Bitcoin Suisse, Luzius Meisser, verriet in der Sendung "All About Bitcoin" von CoinDesk TV, wie es seiner Meinung nach mit der Regulierung des des Krypto-Marktes weitergehen könnte und was er von den neuen Bankvorschriften bezüglich Kryptowährungen hält.

EU will strengere Regulierung des Kryptowährungs-Markts

Bereits im September 2020 hat die EU-Kommission den MiCA-Vorschlag (Markets in Crypto-Assets) zu Märkten für Kryptowerte vorgelegt. Im Juni 2022 teilte der Rat der Europäischen Union dann mit, dass der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über den Vorschlag erzielt haben, "der sich auf Emittenten ungedeckter Kryptowerte und sogenannte Stablecoins sowie auf die Handelsplätze und die Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden, erstreckt". Der Regelungsrahmen solle Anleger schützen und die Finanzstabilität sichern, aber gleichzeitig auch "Innovationen ermöglichen und die Attraktivität der Kryptobranche fördern".

So werden zum Beispiel Anbieter von Krypto-Dienstleistungen mit den neuen Vorschriften "verpflichtet, strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Verbraucher zu erfüllen, und sind haftbar, wenn sie Kryptowerte von Anlegern verlieren", wie es in einer Pressemitteilung des Europäischen Rats heisst. Zudem werden Krypto-Akteure "verpflichtet, eine Erklärung mit Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fussabdruck vorzulegen" und Emittenten von Stablecoins sind aufgefordert, "eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 und teilweise in Form von Einlagen zu bilden". Daneben benötigen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen eine Zulassung, um in der EU tätig zu werden. Im Oktober billigten Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten die Einigung über die MiCA-Verordnung. Diese muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor das förmliche Annahmeverfahren eingeleitet werden kann.

Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet neue Bankvorschriften

Die endgültige Abstimmung über die MiCA-Verordnung wurde zwar kürzlich aufgrund technischer Schwierigkeiten auf April 2023 verschoben, doch Ende Januar habe der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments laut der Nachrichtenagentur Reuters einen Gesetzentwurf, der die verbleibenden Elemente von Basel III umsetzt, verabschiedet. Diese Regeln sollen 2025 in Kraft treten.

Laut den neuen Bankvorschriften müssen europäische Banken für jeden Euro an Kryptowährungen mehr als einen Euro an freiem Kapital halten. Die neuen Richtlinien sehen ausserdem vor, dass Banken maximal zwei Prozent ihres Kapitals in Kryptowährungen halten dürfen.

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Mit der Genehmigung durch den Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments wurde die erste Hürde im Genehmigungsprozess genommen, bevor die neuen Bankvorschriften im Juli vom gesamten Europäischen Parlament verabschiedet und den nationalen Finanzministern im Rat der Europäischen Union vorgelegt werden müssen, bevor sie in Kraft treten können.

Luzius Meisser: Krypto-Banking-Regeln werden noch "extremer"

Laut Luzius Meisser von Bitcoin Suisse würden die vom Ausschuss vorgeschlagenen Krypto-Banking-Regeln noch "extremer". Als Beispiel verweist er laut CoinDesk auf die 1 Prozent- bis 2 Prozent-Regel, die 2025 in Kraft treten und das Krypto-Engagement einer Bank auf zwei Prozent begrenzen soll.

"Das bedeutet, dass Sie für jeden Bitcoin, den Sie für einen Kunden halten, einen Bitcoin zusätzlich als Eigenkapital haben müssen", so Meisser gegenüber CoinDesk und ergänzt später: "Es verbietet grundsätzlich das Banking mit Bitcoin". Laut Meisser bedeute das, dass es nicht möglich sei, ein traditionelles Bankkonto haben zu können, bei dem der Kunde nur einen Anspruch auf Bitcoin habe.

Es würde auch bedeuten, dass Krypto nicht als Sicherheit anerkannt würde, erklärt Meisser gegenüber CoinDesk. Das mache es für Banken schwieriger, den Kunden in Zukunft Kredite zu gewähren und gebe ihnen nur die Möglichkeit, Krypto für ihre Kunden zu speichern.

"Eindämmungs"-Strategie könnte von Vorteil sein

Wie Meisser gegenüber CoinDesk TV erklärt, könnte der beste Ansatz, um die Digital-Asset-Industrie in der EU am Leben zu erhalten, der Aufbau eines Schutzwalls, der Krypto vom traditionellen Finanzsystem trennt, sein. Laut Meisser sei die "Eindämmungs"-Strategie, die Bitcoin Suisse skizziert hat, das, was der EU-Gesetzgeber auf dem Weg sei zu verfolgen - und diese könnte seiner Meinung nach für Krypto und den traditionellen Finanzmarkt von Vorteil sein. "Ihre Absicht ist es, das traditionelle Finanzsystem vor der Toxizität der Kryptoökonomie zu schützen", so Meisser. "Aber vielleicht hilft es auch, Kryptowährungen vor den traditionellen Finanzsystemen mit all ihren Defekten und Fehlern zu schützen."

Dennoch sei es laut Meisser unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber Krypto vollständig verbiete, da das "nicht mit der liberalen politischen Ordnung vereinbar" sei. Eine Laissez-faire Haltung sei jedoch ebenso unwahrscheinlich, da die Regulatoren so "ihren eigenen Zweck zunichtemachen" und sie "obsolet" machen würde.

Redaktion finanzen.ch

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