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Experten-Kolumne 17.11.2015 12:51:10

Krankenkasse: Der Wechsel zahlt sich aus

Kolumne

Die Krankenkassenprämien steigen ins Unermessliche. Ein Wechsel des Anbieters oder des Versicherungsmodells und der Franchise kann bares Geld sparen.

Im kommenden Jahr steigen die Krankenkassenbeiträge der Versicherten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Schnitt um 4 Prozent oder monatlich 16.30 Franken. Eine genauere Analyse zeigt allerdings, dass rund 30 Prozent der Prämien um mehr als 8 Prozent steigen. Angesichts dieser Preisentwicklung ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Schweizerinnen und Schweizer per Jahresende von ihrem Recht der Kündigung der Grundversicherung Gebrauch machen und zu einem anderen, günstigeren Anbieter wechseln.  

Verschiedene Preise für gleiche Leistungen

Denn obwohl der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesetzlich festgelegt ist, weichen die Prämien je nach Anbieter erheblich voneinander ab. So zahlt ein 45-jähriger Zürcher beim günstigsten Anbieter 359 Franken und beim teuersten 595.20 Franken monatlich für die Standardversicherung mit einer Franchise von 300 Franken - und das, wie gesagt, für exakt gleiche Leistungen.

Wer sich angesichts dessen überlegt, die Krankenkasse zu wechseln, muss sich keine Gedanken über eine Gesundheitsprüfung oder Karenzzeiten machen. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gilt in der Schweiz eine allgemeine Aufnahmepflicht. Demnach dürfen die Krankenkassen in der Grundversicherung - im Gegensatz zu den Zusatzversicherungen - keinen Kundenantrag ablehnen. 

Je niedriger die Franchise, desto höher die Prämie

Wer dennoch nicht gleich die Krankenkasse wechseln möchte - sei es, weil er den administrativen Aufwand fürchtet, oder aus einem anderen Grund seinem bisherigen Versicherer treu bleiben möchte - kann auch über die Erhöhung seiner Franchise die zu zahlende Monatsprämie senken. Hier gilt der Grundsatz: Je niedriger die Franchise, desto höher die monatliche Prämie. So spart beispielsweise ein Versicherter der Swica, der seine Jahresfranchise von 300 Franken auf den Maximalbetrag von 2500 Franken erhöht, insgesamt 47 Prozent der Prämie oder 1540 Franken jährlich.

Allerdings ist es nur ratsam, den höchsten Selbstbehalt zu wählen, wenn man eher selten einen Arzt konsultiert und keine teuren Medikamente regelmässig einnehmen muss. Wer häufig medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, ist mit der niedrigsten Franchise von 300 Franken meist besser bedient. Der goldene Mittelweg hingegen zahlt sich bei der Wahl der Franchise selten aus. Beispielrechnungen und Erfahrungswerte zeigen, dass die mittleren Franchisen von 1000 oder 1500 Franken für den Versicherten meistens nachteilig sind.  

Hausarztmodell statt Standardversicherung

Ebenso können viele Versicherte Prämien sparen, wenn sie in der Grundversicherung statt der Standardvariante ein alternatives Versicherungsmodell wählen, zum Beispiel das Hausarztmodell oder eine Telemed-Versicherung. Der einzige Unterschied ist, dass man im Krankheitsfall zuerst den Hausarzt konsultieren respektive die Krankenversicherung telefonisch kontaktieren muss. Akzeptiert der Versicherte diese Einschränkungen, zahlt er, je nach Versicherungsmodell, das er vorher gewählt hat, bis zu 20 Prozent weniger.  

Flexible statt private Spitalzusatzversicherung

Eine dritte und durchaus ebenfalls lohnende Möglichkeit, die monatlich zu entrichtende Prämie an die Krankenkasse zu optimieren, ist ein Wechsel des Versicherungsmodells in der Zusatzversicherung. Wer beispielsweise von der teuren privaten Spitalversicherung in eine flexible Spitalversicherung wechselt, kann je nach Anbieter und vorgängigem Modell die monatlich zu entrichtende Prämie um bis zu 50 Prozent reduzieren. Bei einer flexiblen Spitalzusatzversicherung entscheidet der Versicherte erst im Fall eines Spitalaufenthalts, in welcher Spitalklasse er sich behandeln lassen möchte, und zahlt nur dann einen vorher vereinbarten Aufpreis für die Dauer der Behandlung. Diese Versicherungsdeckung macht jedoch auch für halbprivat versicherte Personen durchaus Sinn, die sich die Möglichkeit offenhalten wollen, in der Privatabteilung zu liegen und für allgemein versicherte Personen, die sehr günstig von einer verbesserten Spitaldeckung profitieren wollen. 

Die Kündigung der Zusatzversicherung ist im Falle einer Prämienerhöhung per Ende November noch möglich, ansonsten kann eine Anpassung erst per 2017 erfolgen. Eine Kündigung der Grundversicherung, eine Anpassung der Franchise oder ein Wechsel des Versicherungsmodells ist jedoch noch bis Ende November auf den Beginn des Folgejahres möglich.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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