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Experten-Kolumne 27.09.2013 14:57:10

Outsourcing versus Insourcing bei Pensionskassen

Kolumne

In meiner letzten Kolumne habe ich festgehalten, dass sich der Markt der Vorsorgeeinrichtungen in den nächsten Jahren konsolidieren wird. Neben einigen Nischenanbietern wird es wenige grosse Sammelstiftungen geben, die professionell und unternehmerisch geführt werden.

Was aber bedeutet nun die unternehmerische Führung? Sie beinhaltet drei Elemente: Erstens, Chancen werden wahrgenommen und genutzt, unter Berücksichtigung und Abwägung der Risiken. Zweitens zeichnet sie sich durch Innovation aus und drittens durch die optimale Nutzung der Ressourcen.

Die Gesetze und Verordnungen im BVG sind sehr umfangreich und schränken den Handlungsspielraum der Stiftungsräte ein. Oft wird moniert, dass Innovationen vom Gesetzgeber blockiert beziehungsweise nicht gewünscht sind. Natürlich stimmt es, dass die Vorsorgeindustrie nicht primär mit Innovation in Verbindung gebracht wird. Betrachtet man jedoch die Langfristigkeit des Geschäfts, versteht es sich von selbst, dass keine schnellen Richtungsänderungen vorkommen. Bei den Produkten hingegen gibt es verschiedene Möglichkeiten und Anbieter, aus denen die Unternehmen wählen können. Diese Angebote versuchen den unterschiedlichsten Ansprüchen  Rechnung zu tragen. Auf jeden Fall ist der Markt heute aber heterogener als zu Beginn des BVG-Obligatoriums.

Die Stiftungsräte haben erkannt, dass es in ihrer Funktion nicht um die Verwaltung von Risiken geht, sondern um das Erkennen und Nutzen von Chancen für die Versicherten.

Die zunehmende Professionalisierung eröffnet für mittlere und grosse Sammelstiftungen neue Möglichkeiten. Firmeneigene und kleine Stiftungen sind darauf angewiesen, dass sie Dienstleistungen einkaufen können, da es ökonomisch wenig Sinn macht, eigene Mitarbeiter für die Stiftung einzustellen. Das Insourcing hingegen ist für mittlere und grosse Stiftungen eine überlegenswerte Alternative. Dies hat zwei Vorteile: zum einen agieren Mitarbeiter von Stiftungen frei von Interessenkonflikten und stehen nicht zwischen dem Kunden und dem Outsourcing-Partner. Zum anderen bringt das Insourcing Kostenvorteile: eine Stiftung zahlt dem Outsourcing-Partner Mehrwertsteuer, die sie nicht zurückfordern kann. Auch das Unternehmerrisiko und die Gewinnsteuer müssen nicht mehr bezahlt werden. Das Insourcing bewirkt damit eine unmittelbare Kosteneinsparung, ohne dass die Leistung geschmälert wird.

Dem Gegenüber steht ein notwendiges stärkeres Engagement des Stiftungsrates, da er Führungsfunktionen übernimmt und sicherstellen muss, dass sowohl genügend als auch fachlich gut qualifizierte Ressourcen zur Verfügung stehen. Dafür erhält er die direkte Kontrolle über die Mitarbeiter.

Die Frage des „Make or Buy“ stellt sich in allen Bereichen der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Es gibt nicht den Königsweg. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile ist unabdingbar, wobei die Kosten meistens einen entscheidenden Faktor darstellen. Bei Vorsorgeeinrichtungen erwarten die Versicherten, dass sich der Stiftungsrat diesen Fragen stellt, ganz im Sinne der unternehmerischen Führung.

Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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