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Experten-Kolumne 10.11.2016 13:27:35

Sind Zusatzversicherungen wirklich unnötig geworden?

Kolumne

Viele Versicherte haben fälschlicherweise den Eindruck, dass durch die Aufnahme von fünf alternativen Heilmethoden in die Grundversicherung entsprechende Zusatzversicherungen überflüssig geworden sein könnten und gekündigt werden dürften.

Nach jahrelangem Tauziehen und einer fünfjährigen Testphase sind die Leistungen für fünf alternative Therapieformen per August 2017 dauerhaft in den Katalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen worden. Seither zahlt die Grundversicherung für Akupunktur-Behandlungen sowie Behandlungen aus der anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), der Homöopathie und der Phytotherapie. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechenden Leistungen von einem der rund 1000 in der Schweiz zugelassenen Schulmediziner mit einer homöopathischen Zusatzausbildung erbracht werden.

Aus dieser Novelle des Krankenversicherungsgesetzes ergibt sich die fragwürdige Situation, dass die Gesamtheit der Versichertengemeinde nun mit ihren Prämien der Grundversicherungen medizinische Leistungen finanzieren, deren Wirksamkeit objektiv nicht nachgewiesen werden kann. Denn bislang konnten die Vertreter der alternativen Heilmethoden noch keinen Nachweis darüber erbringen, ob die Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich seien (WZW-Kriterien). Und auch ein Gutachten im Auftrag des Departements des Inneren (EDI) kam zu dem Schluss, dass der Nachweis für alle Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sei.

Volksentscheid aus dem Jahr 2009

Viele Versicherte gehen jetzt fälschlicherweise davon aus, dass sie aufgrund der Aufnahme in die Grundversicherung nun für eine entsprechende private Zusatzversicherung für homöopathische Behandlungen doppelte Prämien bezahlen, weil die private Zusatzversicherung zumindest für Konsultationen im Rahmen der oben genannten fünf alternativen Behandlungsmethoden obsolet geworden wäre. Dies ist jedoch ein fataler Trugschluss. Die meisten Versicherten möchten reine Naturärzte oder Homöopaten konsultieren, da diese Behandlungen zudem nicht durch die Franchise der Grundversicherung belastet sind. Ohne eine entsprechende Zusatzversicherung müssen diese Behandlungen jedoch entweder aus der eigenen Tasche bezahlt oder durch eine entsprechende Zusatzversicherung versichert sein.

Auch wenn sich Befürworter der Alternativmedizin über die Aufnahme der fünf Methoden in die Grundversicherung freuen dürfen, insgesamt sorgt dieser Schritt für eine weitere Erweiterung der Palette der von der Grundversicherung gedeckten Leistungen und wird damit für steigenden Kosten für die Allgemeinheit sorgen, also auch für diejenigen, die nicht an die Wirkung homöopathische Methoden glauben. Und last not least fallen diese Behandlungen nun auch unter die Jahresfranchise der Grundversicherung, was anderenfalls nicht der Fall gewesen wäre.

Zusätzliche Kosten

Insgesamt bedeutet diese Revision daher eine weitere Belastung der Prämien und der Franchisen aller Versicherten. Es bringt eine Benachteiligung derjenigen Versicherten mit sich, die eine teure private Zusatzversicherung für komplementärmedizinische Behandlungen abgeschlossen haben, da diese bei einer Behandlung im Rahmen dieser fünf Therapieformen bei einem Schulmediziner mit Zusatzausbildung nun ebenfalls eine Franchisenbelastung tragen müssen, was vorher alleine durch die entsprechende Zusatzversicherung gedeckt war. Zudem weicht die Aufnahme nicht nachweisbar heilsamer Therapieformen in die allgemeine Grundversicherung das solidarische Obligatorium auf.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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