Expertenkolumne |
24.10.2022 09:01:20
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Was beim Abschluss einer Krankenversicherung zu beachten ist
Was muss ich beim Abschluss einer neuen Krankenversicherung beachten?
• Restriktionen in alternativen Versicherungsmodellen beachten
• Das Kleingedruckte und Kündigungsfristen studieren
Wer einen Krankenkassenwechsel in Betracht zieht, muss einiges beachten. Ähnliche Versicherungen können nämlich grosse Unterschiede aufweisen.
Wer für das nächste Jahr einen Krankenkassenwechsel in Betracht zieht, muss die Grundversicherung bis spätestens am 30. November kündigen. Dabei gibt es einiges zu beachten, denn die Leistungen auf den ersten Blick ähnlicher Versicherungen können sich beim zweiten Blick stark unterscheiden.
Im Gegensatz zu den Zusatzversicherungen ist der Spielraum bei der Grundversicherung beschränkt, aber auch dort können mit der Wahl des Anbieters und des Versicherungsmodells Kosten gespart werden. Ein Prämienvergleich im Internet kann einfach und rasch durchgeführt werden. Es ist jedoch wichtig festzustellen, was genau verglichen wird.
Gleicher Preis heisst nicht gleiche Leistung
Neben der Standardvariante der Grundversicherung gibt es alternative Modelle, die meist ähnliche Namen haben, aber sehr unterschiedliche Restriktionen beinhalten: Kunden verpflichten sich bei Versicherungsabschluss, im Krankheitsfall eine bestimmte erste Anlaufstelle (Arzt, telefonische Beratung oder Apotheke) zu kontaktieren, nur Generika zu beziehen, oder Medikamente nur in einer Partnerapotheke zu kaufen. Es gibt neu aber auch kombinierte Modelle, bei denen der Kunde von Fall zu Fall entscheiden kann, ob er seinen Hausarzt oder eine Partnerapotheke als erste Anlaufstelle aufsuchen oder eine telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen will. Die Wahl der Franchise wirkt sich ebenfalls auf die Kosten aus.
Einerseits ist also eine genaue Bedarfsanalyse notwendig, die zudem regelmässig überprüft und der individuellen Lebenssituation angepasst werden sollte. Andererseits müssen die Restriktionen und Leistungen des Versicherungsmodells im Detail in Erfahrung gebracht werden. Es kann sich lohnen, einen Aufpreis auf die günstigste Versicherung zu bezahlen.
Das Kleingedruckte
Das Kleingedruckte hat es auch in sich. Passiert ein Verstoss gegen die Versicherungsauflagen, gibt es von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Sanktionen. Diese reichen von Nichtbezahlung oder nur teilweiser Bezahlung der Leistungen bis zur Umteilung in das (teurere) Standardmodell. Manche alternativen Modelle erlauben ein oder zwei «Joker»; in der Regel gibt es Ausnahmen für Besuche beim Augenarzt, Zahnarzt, Gynäkologe oder Kinderarzt.
Wo gibt es die grössten Preisunterschiede?
Bei den Zusatzversicherungen sind die Preisunterschiede und das Sparpotenzial am grössten, dies gilt vor allem für den Spitalzusatz. Mit einer flexiblen Spitalversicherung - einem sogenannten Flex-Modell - wird vor Spitaleintritt gewählt, welche Abteilung respektive Behandlung im konkreten Fall gewünscht wird. Entscheidet sich der Versicherte für halbprivat oder privat, muss er sich im Gegensatz zu einer halbprivaten oder privaten Versicherungsdeckung an den Kosten beteiligen - dafür sind seine laufenden Prämien deutlich niedriger.
Die Kosten können je nach Alter oder Geschlecht variieren, vorgegebene Spitallisten sind bei Zusatzversicherungen möglich. Familien sollten abklären, ob das gewählte Versicherungsmodell Familienrabatte, zum Beispiel ab dem zweiten Kind, anbietet. Einzelne Versicherer bieten solche Kinderrabatte ab dem dritten Kind auch in der Grundversicherung an.
Kündigungsfristen einhalten
Nicht zuletzt muss auch bei der Zusatzversicherung die Kündigungsfrist beachtet werden. Sie beträgt drei Monate auf das Ende eines Kalenderjahrs. Im Falle einer Prämienanpassung ist auch eine Kündigung auf das Ende des Folgemonats nach Erhalt der neuen Police - in der Regel Ende November - möglich. Dabei darf die bestehende Police erst gekündigt werden, wenn die schriftliche Zusage der Aufnahme in eine andere Kasse vorliegt, weil für die Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht besteht. Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist, sieht Erleichterungen bei der Kündigung vor: ein Kündigungsrecht nach dem dritten Versicherungsjahr (bei einem Mehrjahresvertrag), und die Kündigung kann elektronisch erfolgen. Dies wird von den Krankenversicherern bislang aber nicht aktiv kommuniziert.
Was immer gilt: Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, ist eine periodische Überprüfung der eigenen Bedürfnisse und vorausschauendes Handeln zentral.
Gastbeitrag für Finanzen.ch
Maklerzentrum Schweiz AG
Autor: Stephan Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG
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