Der richtige Abschied |
15.11.2024 06:39:00
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Job gekündigt? So bleibt auch der letzte Eindruck positiv
Ein Kündigungsschreiben zu verfassen ist nicht schwer. Es ist der Abgang vom Unternehmen, der nicht leicht fällt. So gelingt Ihnen dennoch ein guter Abschied.
Das Gespräch mit dem Chef
Obwohl es rechtlich nicht vorgeschrieben ist, ist es dennoch ratsam, zunächst ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten zu suchen. Wenn man schon jahrelang an ein Unternehmen gebunden war und eine persönliche Beziehung zu den Kollegen aufgebaut hat, dann ist es besser, wenn der Chef die neue Nachricht von Ihnen, anstatt von der Personalabteilung erfährt. Denn in solchen Situationen können auch Emotionen mit im Spiel sein und die Vorgesetzten denken, dass sie der Grund für den Abschied sind. Hierbei sollte man diplomatisch vorgehen und die eigene Entscheidung stilvoll begründen.
Wenn Sie im Unternehmen eine wichtige Position innehatten, könnte es sein, dass Sie Gegenangebote bekommen. Sie sollten sich dabei gut überlegen, ob Sie wirklich einen Wechsel wollen oder nicht. Entscheiden Sie sich dafür, sollten sie "fest entschlossen [sein], Ihren Wechsel umzusetzen" und sich nicht von sonstigen Angeboten verunsichern lassen, wie Gary Burnison, CEO der weltgrössten Organisations- und Personalberatung Korn Ferry laut WirtschaftsWoche äusserte.
Das Gespräch mit den Kollegen
Ist diese erste Hürde geschafft, wartet schon die nächste: die Kollegen. Einige könnten es schon im Vorfeld herausgefunden haben, denn viele haben "eine gute Antenne für Geheimniskrämerei" und Ihre häufigen Gespräche mit dem Vorgesetzten bemerkt. Dennoch sollte man versuchen, die Kündigung zunächst für sich zu behalten, bis alles mit der Chef- bzw. Personalabteilung abgeklärt ist. Die Übermittlung der Neuigkeit kann anschliessend vom Chef beispielsweise in einem Meeting oder von Ihnen selbst vorgenommen werden. Letzteres wäre eventuell angebrachter, damit Sie näher auf Ihre Beweggründe eingehen und Ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen können.
Der professionelle Übergang
Ob Sie ein gutes Verhältnis mit Ihren Kollegen hatten oder nicht, gutes Benehmen und Hilfsbereitschaft sollte man bis zum Ende an den Tag legen. Helfen Sie Ihrem Vorgesetzten, einen Ersatz zu finden. Ist jemand gefunden, lernen Sie ihn auf die beste Art und Weise in die neuen Aufgaben ein. Erfüllen Sie Ihre Aufgaben gewissenvoll: Dass Ihnen nicht plötzlich alles egal geworden ist, zeugt von Professionalität und Verantwortungsbewusstsein, was auch im neuen Job gefordert wird, wie Burnison weiter verlautete. Zum Abschied könnte man sich zum Essen mit Kollegen treffen oder ein paar letzte Worte per E-Mail schreiben.
Den professionellen Übergang sollte man auch im neuen Job fortsetzen. Falls man nach den Gründen gefragt wird, warum man seinen alten Job aufgegeben hat, sollte man auf keinen Fall über den früheren Arbeitgeber lästern. Das gilt auch für die Geheimhaltungspflicht. Selbst, wenn es nicht direkt im Vertrag steht oder der Vertrag erlischt ist, auch über das Arbeitsverhältnis hinaus ist es verboten, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu sprechen. Nicht nur, dass der frühere Arbeitgeber es eventuell auf die ein oder andere Art erfahren könnte. Es hinterlässt einen negativen Eindruck auch beim neuen Arbeitgeber.
Redaktion finanzen.ch
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