Buffett strikt dagegen |
29.03.2022 23:09:00
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Darum wird die A-Aktie von Berkshire Hathaway nicht gesplittet - trotz Kurs über 500'000 US-Dollar
Die A-Aktie von Warren Buffetts Investmentholding Berkshire Hathaway rangiert schon lange ganz oben auf der Liste der teuersten Einzelaktien der Welt. Nun ist das Papier in neue Höhen gestiegen und hat eine weitere Preismarke hinter sich gelassen.
• Buffett kategorisch gegen Aktiensplit bei A-Aktie
• B-Aktie als preisgünstigere Alternative, für die andere Regeln gelten
Warren Buffett ist eine Investmentlegende - und mindestens ebenso legendär wie er ist der Preis für die A-Aktie seiner Holding Berkshire Hathaway. Der Anteilsschein liegt schon lange im sechsstelligen Bereich und auf Platz eins der teuersten Aktien der Welt, doch nun konnte er eine neue Marke knacken: Am 16. März schloss die Berkshire A-Aktie an der NYSE zum ersten Mal oberhalb der Marke von 500'000 US-Dollar, nachdem sie diese Marke an den beiden vorangegangenen Tagen im Intraday-Handel zeitweise bereits knapp erreicht hatte. Auch aktuell kostet das Papier mit zuletzt 538'949 US-Dollar weiterhin mehr als eine halbe Million US-Dollar (Stand: Schlusskurs vom 25.03.2022).
Andere Firmen wie Amazon und Alphabet haben jüngst bei deutlich geringeren Kursen einen Aktiensplit angekündigt, um ihre Anteilsscheine zugänglicher zu machen. Doch bei der A-Aktie von Berkshire Hathaway ist trotz des astronomisch hohen Kursniveaus weiterhin kein Split in Sicht - und das dürfte zu Lebzeiten von Warren Buffett wohl auch so bleiben, denn der Starinvestor hat sich in der Vergangenheit deutlich gegen eine solche Massnahme ausgesprochen.
Diese Gründe sprechen für Warren Buffett gegen einen Aktiensplit bei der A-Aktie
Es gibt von Berkshire Hathaway rund 615'000 ausstehende A-Aktien, durchschnittlich werden laut Angaben von "MarketWatch" pro Tag aber nur rund 2'000 von ihnen gehandelt. Das dürfte hauptsächlich ihrem hohen Kurs geschuldet sein - und ist ganz im Sinne von Warren Buffett, der ein starker Verfechter der Buy-and-Hold-Strategie ist und auch bei seinen eigenen Investments entsprechend vorgeht. Durch einen Split wäre die Aktie optisch billiger, würde dadurch mehr Anleger anziehen und somit auch mehr gehandelt werden - womöglich auch zu Spekulationszwecken. Daher erteilte Warren Buffett bereits beim Aktionärstreffen im Jahr 1995 - als die A-Aktie etwa 25'000 US-Dollar kostete - einem Aktiensplit eine klare Absage. Laut "CNBC" erklärte der Starinvestor damals, dass die Einstiegsbarriere durch den hohen Preis beabsichtigt sei. Man wolle dadurch nur die Anteilseigner anziehen, die einen langfristigen Horizont hätten und so Investment-orientiert seien wie möglich. Ein Aktiensplit würde nach seiner Ansicht nur dazu führen, dass die Ziele der Anleger nicht mehr so synchron mit denen von Berkshire Hathaway seien. "Es gibt viele Menschen, die von Aktien angezogen werden, die sich nach oben bewegen. Das zieht uns nicht an. Es interessiert uns nicht, sie höher zu verkaufen, ausser wenn der intrinsische Wert wächst", so Buffett laut "CNBC". Laut "The Motley Fool" schrieb das Orakel von Omaha auch in einem seiner Aktionärsbriefe, dass der hohe Kurs - und die damit einhergehende Einstiegsbarriere - einen Schutz vor Volatilität und dem Entstehen einer Spekulationsblase böte und somit letztlich auch den exzellenten Ruf von Berkshire Hathaway schütze.
Auch wenn sich die A-Aktie von Berkshire Hathaway seit damals noch einmal kräftig verteuert hat, gibt es keine Anzeichen dafür, dass Warren Buffett seine Meinung inzwischen geändert hat. Gegenüber "CNBC" berichtete Berkshire-Vize und Buffett-Vertrauter Charlie Munger 2011 davon, dass Warren Buffett oft im Scherz zu ihm sagen würde: "Mögest du leben, bis die A-Aktie gesplittet wird". Dass dies zu Lebzeiten von Munger oder Buffett passiert, ist also wohl ausgeschlossen. Ihre Nachfolger bei Berkshire Hathaway könnten das später womöglich jedoch anders sehen.
Buffett erlaubte Aktiensplit bei B-Aktie
Ganz anders sieht die Sache jedoch bei der B-Aktie von Berkshire Hathaway aus. Sie wurde 1996 mit Blick auf die Kleinanleger, für die die A-Aktie bereits damals unerschwinglich war, eingeführt - quasi anstelle eines Aktiensplits. Eine B-Aktie ist mit einem Verhältnis von 1:1'500 des Eigentumsrechts und 1:10'000 der Stimmrechts der A-Aktie ausgestattet und an der Börse mit einem aktuellen Kurs von "nur" 358,76 US-Dollar sehr viel günstiger zu haben als die A-Aktie (Stand: Schlusskurs vom 25.03.2022). Wie "The Motley Fool" aus dem damaligen Aktionärsbrief zitiert, nannte Buffett die Ausgabe der zusätzlichen Aktiengattung eine "Reaktion auf die drohende Schaffung von Investmentfonds [...], die sich selbst als Berkshire-Klone vermarktet hätten. In diesem Prozess hätten sie unsere vergangene und definitiv nicht wiederholbare Leistung benutzt, um Kleinanleger anzulocken und hätten diesen Unschuldigen hohe Gebühren und Kommissionen aufgelegt". Da dieses Konzept dem Investmentprofi offenbar deutlich missfiel, bietet Berkshire Hathaway Kleinanlegern über die B-Aktie seitdem eine direkte Investitionsmöglichkeit.
Bei den B-Aktien verzichtet Buffett offenbar auf die sonst sehr erwünschte Einstiegsbarriere - und sieht wohl auch das Thema Aktiensplits lockerer. Denn laut "Investopedia" wurde bei der B-Aktie im Januar 2010 bereits einmal ein Split im Verhältnis 1:50 durchgeführt. Vor dem Split lag der Kurs der B-Aktie bei rund 3'500 US-Dollar. Doch der hohe Preis war offenbar nicht das alleinige Kriterium für den Aktiensplit. Laut "The Motley Fool" sei dieser unter anderem auch nötig gewesen, um die Übernahme von BNSF Railroad zu erleichtern, da diese teilweise mit Aktien finanziert wurde. Ganz kategorisch verwehrt sich Warren Buffett also nicht einer solchen Massnahme - ausser es geht um die A-Aktie von Berkshire Hathaway.
Redaktion finanzen.ch
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