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09.04.2025 15:09:37
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Einigung mit deutschem Kartellamt: Google muss Auto-Dienste öffnen
BONN (awp international) - In seinem Einsatz gegen die Marktmacht von Google kommt das deutsche Kartellamt voran. Nach Angaben der Bonner Bundesbehörde hat sich der US-Technologiekonzern dazu verpflichtet, bestimmte Wettbewerbseinschränkungen bei Digitalprodukten für Autos zu beseitigen.
Mit der Einigung der beiden Parteien wurde ein entsprechendes Verfahren beendet. Es geht um die Google Automotive Services. Sie bestehen aus dem Kartendienst Google Maps, dem App-Store Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Autohersteller konnten diese drei Komponenten für ihr Infotainment bislang nur als Bündelpaket beziehen und in ihren Fahrzeugen anbieten.
Künftig muss Google sie auch separat voneinander lizenzieren. Dadurch sollen Konkurrenzprodukte besser zum Zuge kommen. Offen ist, ob Autohersteller überhaupt Komponenten verschiedener Anbieter einkaufen wollen oder ob das Bündelprodukt nicht praktischer für sie ist.
"Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das eröffne Chancen für alternative Anbieter, gemeinsam mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment an Bord zu entwickeln.
Amazons Alexa kann künftig Google Maps nutzen
Ausserdem werden den Angaben zufolge bestimmte, vom Kartellamt als restriktiv gewertete Vertragsgestaltungen aufgehoben, mit denen Google Anreize für die Nutzung der eigenen Dienste geschaffen hatte. Der US-Konzern verpflichtet sich zudem, die Voraussetzungen zur Interoperabilität zu schaffen. Interoperabilität bedeutet, dass verschiedene Dienste reibungslos zusammenarbeiten, auch wenn sie von unterschiedlichen Anbietern stammen.
Die Stellung der Google-Produkte wird dadurch etwas geschwächt: Es muss künftig möglich sein, dass ein Autobauer auf den Google-Sprachassistenten verzichtet und stattdessen ein Alternativprodukt installiert - etwa die Sprachassistentin Alexa von Amazon -, die auf Google-Kartenmaterial zurückgreifen könnte.
Auch Firmenkunden sind betroffen
Ein zweiter Teil des Verfahrens bezog sich auf die Plattform Google Maps, die Firmenkunden - etwa Lieferdiensten - bislang nur eine eingeschränkte Kombination mit Diensten anderer Anbieter ermöglicht hat. Diese Beschränkungen seien jetzt zugunsten einer grösseren Flexibilität und Auswahl für die Kundinnen und Kunden aufgehoben, sagte Kartellamtschef Mundt. Dadurch hätten Anwender die Möglichkeit, günstigere Dienste in ihre Apps zu integrieren und eigene Alternativen zu entwickeln.
Von Google hiess es, die eigenen Plattformen und Dienste hätten Entwicklern, Autoherstellern und Verbrauchern immer Innovation und Auswahl geboten. "Unsere Vertragsbedingungen waren Standard in der Wirtschaft und wir werden unsere Kunden bei innovativen und hilfreichen Produkten unterstützen, die für Endnutzer bestimmt sind", so ein Google-Sprecher./wdw/DP/men
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Die David-Schere erklärt: 5 Kennzahlen für starke Aktien – am Beispiel von SAP
Seit Anfang 2023 präsentieren der Investment-Stratege François Bloch und Börsenexperte David Kunz jeweils drei sorgfältig ausgewählte Aktien im BX Morningcall.
Eine Begrifflichkeit, die im Zusammenhang mit der Titelauswahl immer wieder fällt, ist die «David-Schere».
Was verbirgt sich hinter der #David-Schere? In diesem Video erklärt François Bloch, warum diese Methode zur #Aktienbewertung eine echte Geheimwaffe ist – und was sie so treffsicher macht.
Gemeinsam mit David Kunz nehmen wir den Technologiegiganten #SAP unter die Lupe und zeigen anhand von fünf Kennzahlen, warum diese Aktie derzeit besonders spannend ist.:
✅ Umsatz
✅ EBIT
✅ EBIT Marge
✅ Dividende
✅ Gewinn pro Aktie
Pünktlich zum Börsenstart diskutieren Investment-Stratege François Bloch und Börsen-Experte David Kunz oder Olivia Hähnel über ausgewählte Top-Aktienwerte aus dem BX Musterportfolio.
👉🏽 https://bxplus.ch/bx-musterportfolio/
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