SMA Solar Technology AG
Niestetal
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur
Ordentlichen Hauptversammlung
der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland,
am Dienstag, den 3. Juni 2025 um 10.00 Uhr MESZ
ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen)
am Sitz der SMA Solar Technology AG, Sonnenallee 1, 34266 Niestetal, Deutschland (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes)
stattfindet.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen und
ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das von uns unter der Internetadresse
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen.
Unter dieser Internetadresse wird die gesamte Hauptversammlung für angemeldete Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten live
übertragen.
Einzelheiten zu den Rechten der Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den im Anschluss an die Tagesordnung
beschriebenen weiteren Angaben und Hinweisen zur Einberufung.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts der SMA Solar Technology AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für
das Geschäftsjahr 2024
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über unsere Investor Relations Seite im Internet unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt
und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, so dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 271.977.406,54
Euro in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 personenbezogen,
d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Barbara Gregor für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
b) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.-Ing. Jürgen Reinert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
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4. |
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 personenbezogen,
d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Roland Bent für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
b) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Martin Breul für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
c) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Dietzel für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
d) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Kim Fausing für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
e) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
f) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Constanze Hufenbecher für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
g) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Uwe Kleinkauf für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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h) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Ilonka Nussbaumer für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
i) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Frau Alexa Siebert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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j) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Yvonne Siebert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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k) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Romy Siegert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
l) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jan-Henrik Supady für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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m) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Matthias Victor für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
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|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2025 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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b) |
zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
|
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger
befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch
die Hauptversammlung vorsieht („CSRD-Umsetzungsgesetz“).
|
6. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 03. Juni 2025 endet die Amtszeit der fünf von der Hauptversammlung am 4. Juni 2020
gewählten Aufsichtsratsmitglieder sowie die Amtszeit von Frau Hufenbecher, die im September 2024 vom Amtsgericht Kassel zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Daher sind für alle sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und
der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:
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Titel, Name |
|
Ausgeübter Beruf |
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Wohnort |
a) |
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Constanze Hufenbecher |
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Mitglied in Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen |
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München |
b) |
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Uwe Kleinkauf |
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Geschäftsführer der WELL GROUP GmbH & Co. KG und der WELL development GmbH
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Kassel |
c) |
|
Dr. Ralph Lässig |
|
Unternehmensberater |
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Köln |
d) |
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Ilonka Nussbaumer |
|
Executive Vice President HR und Head of Group HR der Danfoss A/S, Dänemark |
|
Sønderborg, Dänemark |
e) |
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Dr. Frank Possel-Dölken |
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Geschäftsführer, Chief Digital Officer, Phoenix Contact GmbH & Co. KG |
|
Detmold |
f) |
|
Jan-Henrik Supady |
|
Geschäftsführender Gesellschafter der Liesner & Co. GmbH |
|
Kassel |
Die Wahlvorschläge streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts
für das Gesamtgremium an.
Die Wahlen sollen gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Satzung und in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex
als Einzelwahlen durchgeführt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus je sechs
Mitgliedern der Anteilseigner*innen und der Arbeitnehmenden zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat
zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertretenden
und die Arbeitnehmervertretenden haben für die anstehende Aufsichtsratswahl vereinbart, diesen Mindestanteil für die Anteilseigner*innen
und die Arbeitnehmenden getrennt zu erfüllen. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen somit sowohl auf der Anteilseigner*innen-
wie auf der Arbeitnehmendenseite jeweils wenigstens 2 Sitze von Frauen und 2 Sitze von Männern besetzt sein, um die Anforderungen
des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Durch die Wahl der vorgeschlagenen Kandidat*innen würde der erforderliche Mindestanteil
erreicht. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertretenden nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029
beschließt.
Angabe gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertretenden sind bei den nachfolgend jeweils
unter a) aufgelisteten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten
Wirtschaftsunternehmen Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:
Frau Constanze Hufenbecher a) ist Mitglied des Aufsichtsrats der Voith GmbH & Co. KGaA und b) Mitglied des Gesellschafterausschusses
der Voith Management GmbH und ist nominiert als Mitglied des Board of Directors der SWECO AB, Schweden, die am 29. April 2025
in ihrer jährlichen Hauptversammlung über die Besetzung entscheiden wird. Herr Dr. Ralph Lässig ist b) Mitglied des (freiwilligen)
Aufsichtsrats der ODU GmbH & Co. KG.
Darüber hinaus ist keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen mit Ausnahme von Frau Nussbaumer
in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach lit. C.13 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 offenzulegen wären. Frau Nussbaumer ist Executive Vice President HR und Head of Group
Human Ressources der Danfoss A/S, Dänemark, die mit 20% an der SMA Solar Technology AG beteiligt ist.
Weitere Informationen zu den Kandidat*innen, insbesondere einen kurzen Lebenslauf, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
sowie unter Ziffer III. „Angaben über die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat*innen“
abgedruckt.
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2024
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr den einzelnen gegenwärtigen
oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung
gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß §162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, geprüft.
Den Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG finden Sie gemeinsam mit dem Prüfvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
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II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG
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1. |
MITTEILUNG ÜBER DIE GESAMTZAHL DER Aktien UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 34.700.000,00 Euro und ist in 34.700.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl der teilnahmeberechtigten Aktien und die Anzahl der Stimmrechte betragen damit
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 34.700.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
|
2. |
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG
Der Vorstand hat gemäß § 13 Abs. 8 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am
3. Juni 2025 als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) abzuhalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für unsere ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten auf der
Internetseite der SMA Solar Technology AG über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
in Bild und Ton übertragen.
Über das passwortgeschützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten sich
elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen sowie gemäß den dafür
vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen einreichen oder Widerspruch
zu Protokoll erklären. Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung
im passwortgeschützten Aktionärsportal, welches über den o.g. Link erreichbar ist, zur Verfügung stehen.
Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen wie nachstehend näher bestimmt ausüben.
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt
7 empfehlenden Charakter, und es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.
|
3. |
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung, und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionär*innen berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
27. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse
SMA Solar Technology AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring
|
E-Mail: sma2025@itteb.de |
bei der Gesellschaft anmelden.
Die Aktionär*innen müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut notwendig,
der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Alternativ hierzu reicht ein vom Letztintermediär
ausgestellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat sich der Nachweis auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 12. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) („Record Date") zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Alternativ ist die Übermittlung des Nachweises gemäß § 67c Abs. 3, 1 AktG möglich.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär*in nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz der Aktionär*innen
zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Umgekehrt gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag Folgendes: Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär*in werden,
sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von bisherigen, teilnahmeberechtigten Inhaber*innen bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden den Aktionär*innen von der Anmeldestelle sogenannte Zugangskarten übersandt.
Auf jeder Zugangskarte sind die für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten abgedruckt.
Die Zugangsdaten bestehen aus der Kennung und einem Passwort.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
|
4. |
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE
a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionär*innen können sich hinsichtlich der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung ihres Stimmrechts
in der virtuellen Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine*n Stimmrechtsberater*in,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigen Aktionär*innen mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung bzw. Änderung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Im Falle der Bevollmächtigung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Intermediäre, Stimmrechtsberater*innen, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sind in der Regel Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf können per Post oder E-Mail bis spätestens
Sonntag, 1. Juni 2025 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden
SMA Solar Technology AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring
|
E-Mail: sma2025@itteb.de |
Aktionär*innen, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden,
welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Darüber hinaus können der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf der Gesellschaft über
das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht können ebenfalls auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen
vertretenen Aktionär*innen lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
(Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten
Aktionärsportals setzt voraus, dass Bevollmächtigte von den Vollmachtgeber*innen die für den Zugang zum passwortgeschützten
Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten erhalten.
|
b) |
Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen
Aktionär*innen können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter*innen vertreten
lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter*innen der Gesellschaft, ihre Änderung und ihr Widerruf bedürfen der Textform.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen können per Post oder E-Mail bis
spätestens Sonntag, 1. Juni 2025 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden
SMA Solar Technology AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring
|
E-Mail: sma2025@itteb.de |
Aktionär*innen, die die Stimmrechtsvertreter*innen der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer
Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird.
Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Darüber hinaus können die Erteilung, die Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter
in der virtuellen Hauptversammlung vorgenommen werden.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter*innen sind verpflichtet, entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen und können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen
ausüben, zu denen ihnen Weisungen erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter*innen nehmen keine Vollmachten zur Leistung von
Redebeiträgen, zur Stellung von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, zur Veranlassung der Aufnahme von Fragen in die Niederschrift
oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
|
c) |
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionär*innen können ihr Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals
abgeben. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Elektronische Briefwahlstimmen können ausschließlich über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
erreichbar ist, bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die elektronische
Briefwahl nicht zur Verfügung stehen.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatende oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gelten sowohl eine an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen erteilte Weisung
als auch eine Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen eingehen,
werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per passwortgeschütztem Aktionärsportal,
(2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG
Den Aktionär*innen wird im passwortgeschützten Aktionärsportal eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5
AktG bereitgestellt, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung und somit bis zum Ablauf
des 3. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, herunterladen kann.
|
|
5. |
VERÖFFENTLICHUNG AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über unsere Investor Relations Seite im Internet unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
a) |
Der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl
der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;
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b) |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;
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c) |
Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können;
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d) |
die Angaben gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach § 125 AktG;
|
e) |
die Lebensläufe der zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder;
|
f) |
der Vergütungsbericht.
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6. |
RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN
A) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
|
Aktionär*innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches
Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an
den Vorstand der Gesellschaft
SMA Solar Technology AG Vorstand Sonnenallee 1 34266 Niestetal Deutschland
|
oder per E-Mail: HV@SMA.de |
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag
der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Samstag, der 3. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ).
B) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen nach §§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG
|
Aktionär*innen können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 Abs. 1 AktG); dies gilt auch für Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionär*innen einschließlich des Namens der Aktionär*innen, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen
(dies sind u. a. Aktionär*innen, die es verlangen) zugänglich zu machen, wenn Aktionär*innen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt haben. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist somit Montag, der 19. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt.
Wahlvorschläge von Aktionär*innen nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124
Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen
und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend, insbesondere gilt auch hier Montag, der 19. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch
zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich
zu richten an:
SMA Solar Technology AG Vorstand Sonnenallee 1 34266 Niestetal Deutschland
|
oder per E-Mail: HV@SMA.de |
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen (einschließlich des Namens des Aktionärs/ der Aktionärin
und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen gelten nach § 126 Abs. 4 AktG
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen
auszuüben, sobald die den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionär*innen ordnungsgemäß legitimiert
und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet sind.
Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus
das Recht, in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu
stellen.
C) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
|
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen
zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
Die Einreichung der Stellungnahmen hat in Textform in deutscher Sprache über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
erreichbar ist gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens Mittwoch, 28. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) zu erfolgen.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung
nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, spätestens am Donnerstag, 29. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) im passwortgeschützten Aktionärsportal veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten
Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen,
die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich
auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
D) |
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
|
Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung
ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Redebeiträge sind am Dienstag, 3. Juni 2025, ab 09:00 MESZ bis zu dem vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt über das passwortgeschützte Aktionärsportal,
welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
erreichbar ist, anzumelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen
nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten
und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit
nicht sichergestellt ist.
E) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
|
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs.
1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der
Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann. Eine anderweitige Einreichung
von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung kann der Vorsitzende der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionär*innen zeitlich
angemessen beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für
den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen
Frage- oder Redebeitrag angemessen festsetzen.
F) |
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG
|
Angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das
Recht, über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zugänglich ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juni 2025 an bis zu deren Ende Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des amtierenden Notars zu erklären.
G) |
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte
|
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte und ihren Grenzen sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
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unter „Hinweise zu den Rechten der Aktionär*innen“ veröffentlicht.
|
7. |
HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ FÜR DIE TEILNEHMENDEN DER HAUPTVERSAMMLUNG DER SMA SOLAR TECHNOLOGY AG
Die SMA Solar Technology AG, Sonnenallee 1, 34266 Niestetal, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionär*innen
(Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte)
sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG rechtlich zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i.V.m.
§§ 67, 118 ff. Aktiengesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen Hauptversammlung
dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO).
Die SMA Solar Technology AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen in der Regel über die Anmeldestelle von
dem Kreditinstitut, das die Aktionär*innen mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). Die SMA Solar
Technology AG überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmenden verarbeitet
werden, dies gilt auch für die Redebeiträge, Fragen und Anträge der Aktionär*innen sowie eingereichte Stellungnahmen. Rechtsgrundlage
für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO.
Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die
Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den
von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen
Zwecken als hier angegeben.
Die von der SMA Solar Technology AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten
die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen ausschließlich nach Weisung der SMA Solar Technology AG und nur soweit dies
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiteitenden der SMA Solar Technology AG und
die Mitarbeitenden der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionär*innen haben und/oder
diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von
Aktionär*innen bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
das Teilnehmerverzeichnis, § 129 Aktiengesetz) für andere Aktionär*innen und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies gilt auch
für die Redebeiträge, Fragen und Anträge der Aktionär*innen sowie eingereichte Stellungnahmen. Die SMA Solar Technology AG
löscht die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen
Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang
mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionär*innen das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen
Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung
zu beantragen. Zudem steht den Aktionär*innen ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu (Der Hessische Beauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, poststelle@datenschutz.hessen.de).
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionär*innen den Datenschutzbeauftragten
der SMA Solar Technology AG unter:
SMA Solar Technology AG Datenschutzbeauftragter Sonnenallee 1 34266 Niestetal Tel: 0561 9522 3636
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E-Mail datenschutz@sma.de |
|
8. |
TECHNISCHE HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals und zur Ausübung
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen.
Nutzen Sie für die Teilnahme an der Hauptversammlung, d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer sowie ein Mikrofon.
Für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangsdaten. Diese befinden sich
auf der Zugangskarte, welche Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeschickt wird.
Weitere Einzelheiten zum passwortgeschützten Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen stehen den Aktionär*innen
im passwortgeschützten Aktionärsportal zur Verfügung.
|
9. |
HINWEIS ZUR VERFÜGBARKEIT DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG
Die Aktionär*innen können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten Aktionärsportals können nach dem heutigen Stand der Technik
aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher
keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste,
der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal
und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der
für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt ihren Aktionär*innen aus diesem Grund,
frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Durchführung
der Hauptversammlung zu unterbrechen.
|
III. |
ANGABEN ÜBER DIE UNTER PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDAT*INNEN
Constanze Hufenbecher
Geburtsjahr: 1970 Nationalität: Deutsch
2021 - 2023 |
Infineon Technologies AG, Neubiberg Mitglied des Vorstands, Chief Digital Transformation Officer
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2016 - 2020 |
Lufthansa Technik AG, Hamburg Mitglied des Vorstands, Chief Financial Officer
|
2012 - 2016 |
BE Printers & Prinovis Ltd. Co. KG (Bertelsmann Gruppe), Hamburg Chief Financial Officer
|
2010 - 2012 |
DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH (Bertelsmann Gruppe), Hamburg Geschäftsführerin, Chief Financial Officer
|
2004 - 2009 |
Infineon Technologies AG, Neubiberg Vice President & General Manager Business Line Manufacturing & Technology Services Vice President Corporate Program Office Vice President & CFO Frontend Operations Senior Director & CFO Business Unit Chipcard & Security Ics
|
2003 - 2004 |
Selbständige Unternehmensberaterin, München |
1998 - 2002 |
Bertelsmann AG (heute Bertelsmann SE & Co. KGaA), Gütersloh Vice President Mergers & Acquisitions Senior Consultant Corporate Controlling & Investments
|
1994 - 1998 |
VIAG AG, München Consultant Corporate Development & Controlling Consultant Accounting & Corporate Planning
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Studium der Betriebswirtschaftslehre, Eberhard-Karls-Universität Tübingen International Management, School of Economics and Management Lund/Schweden
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• |
SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2024
|
• |
Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim - seit 2019
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
• |
Voith Management GmbH
|
• |
SWECO AB, Schweden, Wahlkandidatin für das Board of Directors für die Hauptversammlung am 29.04.2025
|
Uwe Kleinkauf
Geburtsjahr: 1969 Nationalität: Deutsch
Seit 2024 |
WELL GROUP GmbH & Co..KG Geschäftsführer und Gründer
|
Seit 2011 |
WELL being Stiftung, Kassel Vorstandsvorsitzender und Mitstifter
|
Seit 2009 |
WELL development GmbH, Kassel Geschäftsführer und Gründer
|
2008 -2009 |
SMA Solar Technology AG, Niestetal Prokurist Group Treasury und Group Riskmanager
|
2001 - 2008 |
SMA Solar Technology AG, Niestetal Abteilungsleiter Treasury und Beteiligungscontrolling
|
1996 - 2001 |
SMA Solar Technology AG, Niestetal Key Account Manager Railway Technology
|
Studium der Wirtschaftswissenschaften (Dipl.-Oec.), Universität Kassel
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• |
SMA Solar Technology AG, Niestetal (Vorsitz) - seit 2020
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Dr. Ralph Lässig
Geburtsjahr: 1968 Nationalität: Deutsch
Seit 2023 |
Lässig Advisory GmbH Geschäftsführer
|
2017 - 2022 |
Boston Consulting Group Partner
|
2010-2017 |
Roland Berger GmbH Partner
|
2007-2010 |
AlixPartners Director
|
2005-2007 |
Knorr-Bremse AG Leiter Business Development
|
2001-2004 |
Roland Berger GmbH Senior Project Manager
|
1998-2000 |
TCW Transfer-Centrum für Produktionslogistik und Technologiemanagement GmbH Projektleiter
|
Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik, Arbeits- und Wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium, Technische Universität München Promotion in Wirtschaftswissenschaften
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
• |
ODU GmbH & Co. KG, Mühldorf am Inn - seit 2023
|
Ilonka Nussbaumer
Geburtsjahr: 1973 Nationalität: Österreichisch
Seit 2023 |
Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Executive Vice President HR & Head of Group Human Ressources
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2019 - 2022 |
Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Senior Vice President, Head of Group HR
|
2011 - 2018 |
Voith GmbH, Heidenheim Senior Vice President, Head of Group HR
|
2001 - 2010 |
Schaeffler Group, Herzogenaurach |
2009 - 2010 |
Human Resources Automotive Vice President
|
2007 - 2009 |
Shanghai, China Vice President Human Resources Asia Pacific, Corporate Communication and Corporate Security
|
2005 - 2007 |
Taicang, China Director Human Schaeffler China
|
2003 - 2004 |
Herzogenaurach Plant Human Resources Specialist
|
2001 - 2003 |
Specialist Special Projects |
2000 - 2001 |
Venturepark Incubator AG / Sportgate AG, Berlin Venture Manager
|
1999 - 2000 |
I-D Media AG, Berlin |
|
Assistant to the CEO |
Studium der Handelswissenschaften, Wirtschafts-Universität Wien
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• |
SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2019
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Dr. Frank Possel-Dölken
Geburtsjahr: 1974 Nationalität: Deutsch
Seit 2020 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Mitglied der Gruppengeschäftsführung, Chief Digital Officer
|
2016 - 2020 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Vice President Corporate Technology & Value Chain
|
2012 - 2016 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Bereichsleiter Manufacturing Systems, ab 2014 Leitung Enterprise PLM Transformation Programm
|
2011 - 2012 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG, Phoenix Feinbau GmbH & Co.KG Bereichsleiter Industrial Equipment
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2008 - 2011 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Abteilungsleiter Manufacturing Technology Development
|
2006 - 2008 |
RWTH Aachen University Geschäftsführer Exzellenzcluster „Integrative Produktionstechnik für Hochlohnländer“
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2005 - 2006 |
RWTH Aachen University Oberingenieur, Leiter Abteilung „Steuerungstechnik und Automatisierung“ am Werkzeugmaschinenlabor
|
2003 - 2005 |
RWTH Aachen University Gruppenleiter “Automatisierung” am Werkzeugmaschinenlabor
|
2000 - 2003 |
RWTH Aachen University Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Werkzeugmaschinenlabor
|
1999 - 2000 |
Tsinghua University, Peking Gastwissenschaftler Institute for Manufacturing Engineering
|
Studium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen Promotion zum Dr.-Ing. an der RWTH Aachen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Jan-Henrik Supady
Geburtsjahr: 1979 Nationalität: Deutsch
Seit 2014 |
Liesner & Co. GmbH Geschäftsführender Gesellschafter
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2012 - 2013 |
Mondo Advisory GmbH (Geschäftsbetrieb in Liesner & Co. GmbH überführt) Geschäftsführender Gesellschafter
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2007 - 2012 |
Berenberg Bank-Gruppe Prokurist der Tochtergesellschaft Consilisto Berenberg Privat-Treuhand GmbH
|
Studium der Betriebswirtschaftslehre Philipps-Universität Marburg und Leuphana Universität Lüneburg Ausbildung zum Bankkaufmann, NORD/LB, Braunschweig
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
• |
SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2020
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
|
Niestetal, im April 2025
SMA Solar Technology AG
Der Vorstand
|