Zurück geht es hier Grüezi! Sie wurden auf finanzen.ch, unser Portal für Schweizer Anleger, weitergeleitet.  Zurück geht es hier.
Experten-Kolumne 15.03.2018 14:38:09

Gute Alternativen gut versichern

Kolumne

Seit August 2016 ist der Leistungskatalog der Grundversicherung um fünf alternative Heilmethoden dauerhaft ergänzt worden. Dennoch ist es sinnvoll, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen.

Nach jahrelangem Tauziehen und einer fünfjährigen Testphase wurden die Leistungen für fünf alternative Therapieformen im August 2016 dauerhaft in den Katalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen, sofern sie von einem der rund 1000 in der Schweiz zugelassenen Schulmediziner mit einer homöopathischen Zusatzausbildung erbracht werden. Seither sind Akupunktur, Homöopathie, anthroposophische Medizin, traditionelle chinesische Medizin, Neuraltherapie und Phytotherapie in der Grundversicherung (KVG) eingeschlossen. Unter Berücksichtigung der Jahresfranchise und des Selbstbehalts übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese sechs Therapieformen unlimitiert, wenn die Leistungen von Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht werden.

Zu dieser Erweiterung des Leistungskatalogs hatte der Entscheid des Stimmvolks von Mai 2009 geführt, der sich für eine erneute Aufnahme der Komplementärmedizin ausgesprochen hatte, nachdem die Methoden bis 2005 bereits schon einmal Bestandteil der Grundversicherung waren, bevor sie vom damaligen Gesundheitsminister Didier Burkhalter aus dem Leistungskatalog verbannt wurden. Er verlangte von den Vertretern der alternativen Heilmethoden einen Nachweis darüber, ob die Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich seien (WZW-Kriterien). Dieser Nachweis konnte seitens der Vertreter nicht erbracht werden. Auch ein Gutachten im Auftrag des Departements des Inneren (EDI) kam zu dem Schluss, dass der Nachweis für alle Fachrichtungen als Ganzes nicht möglich sei.

Zusatzversicherung lohnt dennoch

Der Volksentscheid sorgte dann aber dennoch dafür, dass die komplementärmedizinischen Leistungen im Jahr 2012 wieder in die Grundversicherung aufgenommen wurden, zunächst provisorisch für fünf Jahre und seit August 2016 dauerhaft. Obwohl medizinisch umstritten, sind gemäss Umfragen rund 75 Prozent der Versicherten in der Schweiz positiv gegenüber Behandlungen der Komplementärmedizin eingestellt.

Trotz der Aufnahme dieser fünf Heilmethoden in die Grundversicherung lohnt sich die Aufrechterhaltung, respektive der Abschluss einer Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden aus verschiedenen Gründen: Für Versicherte mit einer entsprechenden Zusatzversicherung kann es nämlich finanziell interessanter sein, die erwähnten Therapieformen bei einem nichtärztlichen Therapeuten in Anspruch zu nehmen. Denn in diesen Fällen werden die betreffenden Leistungen in der Regel ohne Franchise und mit einem Selbstbehalt von 10 bis 25 Prozent entschädigt.

Von einer Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung für alternative Heilnethoden ist abzuraten, da die Komplementärmedizin letztlich ein weitaus grösseres Spektrum umfasst, als diese sechs Methoden und zudem die Mehrheit der homöopathischen Therapeuten nicht als Ärzte praktizieren. Und die wenigen Schulmediziner mit einer homöopathischen Zusatzausbildung, deren Leistungen über die Grundversicherung gedeckt sind, haben in den meisten Fällen einen sehr grossen Patientenstamm.

Für diejenigen Versicherten, die bislang noch nicht über eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden verfügen, kann es sich lohnen, den Abschluss einer solchen Lösung ins Auge zu fassen, selbst wenn sie keine besonders grosse Affinität zu den betreffenden Methoden haben. Denn haben sie erst einmal Allergien oder Schmerzen, die sie alternativ behandeln lassen möchten, wird ihnen ein Neuabschluss verwehrt. Wer sich für den Abschluss einer Zusatzversicherung entscheidet, sollte sich informieren, welche Therapieformen anerkannt sind, und darauf achten, dass die Therapeuten von der Krankenkasse anerkannt sind. Andererseits sollten sich die Versicherten der Franchise, des Selbstbehalts und der Deckungslimiten bewusst sein.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, einer führenden Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

Eintrag hinzufügen

Erfolgreich hinzugefügt!. Zu Portfolio/Watchlist wechseln.

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Kein Portfolio vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen des neuen Portfolios angeben. Keine Watchlisten vorhanden. Bitte zusätzlich den Namen der neuen Watchlist angeben.

CHF
Hinzufügen

Innovationen am ETF-Markt 2025 | BX Swiss TV

Die BX Swiss blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurück: Die Anzahl der an der Börse gehandelten Trades hat sich verdoppelt. Für 2025 strebt die BX Swiss eine Fortsetzung dieses dynamischen Wachstums an – mit einem klaren Fokus auf die Erweiterung von Partnerschaften mit Neo-Banken, Online-Brokern und traditionellen Banken.

Im Interview gibt Lucas Bruggeman, CEO der BX Swiss, spannende Einblicke in die strategischen Schwerpunkte für die Zukunft. Gemeinsam mit David Kunz, COO der BX Swiss, beleuchtet er zudem das eigene Börsenportal BX Plus und zeigt auf, wie Anlegerinnen und Anleger noch besser informiert und unterstützt werden können.

👉🏽 Jetzt auch auf BXplus anmelden und von exklusiven Inhalten rund um Investment & Trading profitieren!

Innovationen am ETF-Markt 2025 | BX Swiss TV

Mini-Futures auf SMI

Typ Stop-Loss Hebel Symbol
Short 13’226.31 19.09 SSZM8U
Short 13’519.58 13.22 S2S3VU
Short 13’995.97 8.81 O5UBSU
SMI-Kurs: 12’694.16 11.02.2025 17:31:50
Long 12’162.90 19.53 B78S8U
Long 11’890.47 13.72 BNQSGU
Long 11’345.98 8.69 BQVSAU
Die Produktdokumentation, d.h. der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB), sowie Informationen zu Chancen und Risiken, finden Sie unter: https://keyinvest-ch.ubs.com

finanzen.net News

Datum Titel
{{ARTIKEL.NEWS.HEAD.DATUM | date : "HH:mm" }}
{{ARTIKEL.NEWS.BODY.TITEL}}

Nachrichten

  • Nachrichten zu Aktien
  • Alle Nachrichten