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03.04.2020 06:00:00

Kalray: Informationen zu Covid-19

KALRAY
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Kalray (Paris: ALKAL) (Euronext Growth Paris: ALKAL), ein Vorreiter im Bereich Prozessoren für neue intelligente Systeme, meldet den Stand seiner Aktivitäten und die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeiten nach der Einführung diverser staatlicher Gesundheitsschutzmaßnahmen in Frankreich.

Die Covid-19-Epideme wird sich voraussichtlich nur in begrenztem Umfang auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von KALRAY auswirken, da diese nicht allzu sehr von Zulieferanten abhängig sind. Kalray hofft darum, seine Entwicklungspläne einhalten zu können. Dank einer umgehenden Einführung von Telearbeit unmittelbar nach der Ankündigung der Eindämmungsmaßnahmen in Frankreich am Montag, den 16. März, sind die Entwicklungsteams des Unternehmens voll betriebsfähig. Das Unternehmen macht derzeit keinen Gebrauch von Kurzarbeit.

Angesichts der weltweiten gesundheitsbezogenen Situation in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie und den in zahlreichen Ländern ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen werden sich die Geschäftszyklen jedoch vermutlich verlangsamen, was die Umsetzung einiger Projekte des Unternehmens verzögern könnte. Kalray prüft derzeit alle Auswirkungen dieser Krise auf seine Geschäftstätigkeit und finanziellen Prognosen. Das Unternehmen arbeitet dabei auch mit seinen Partnern zusammen, die auch ihrerseits die Auswirkungen der Krise auf die eigenen Aktivitäten überprüfen.

Obwohl die Liquiditätslage von Kalray weiterhin solide ist (15,7 Mio. Euro mit Stand vom 31. Dezember 2019, verstärkt durch die Investition von NXP), ergreift das Unternehmen in diesem Umfeld zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen, um seine finanzielle Transparenz zu verbessern, indem bestimmte Investitionen begrenzt und im Rahmen der regierungsseitig umgesetzten Unterstützungsmaßnahmen Bankdarlehen beantragt werden. Kalray bestätigt jedoch, dass seine aktuelle Liquiditätslage, einschließlich der gerade bekanntgegebenen NXP-Investition, die Durchführung des Technologiefahrplans, darunter auch die Entwicklungsarbeiten im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit NXP, sowie die kommerzielle Umsetzung über die nächsten zwölf Monate hinaus gestatten sollte.

Wie bereits angekündigt, wird sich das Unternehmen am 20. April planmäßig zu seinen Ergebnissen für 2019 äußern. Zu diesem Zeitpunkt hofft Kalray auch in der Lage zu sein, weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen der Covid-19-Epidemie auf sein Geschäft bereitzustellen. Diese Krise hat jedoch keinen Einfluss auf die Finanzergebnisse von 2019, da sie erst nach dem Finanzabschluss aufgetreten ist.

Nächste Veröffentlichung:
Montag,
20. April 2020 (nach Börsenschluss): Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2019

ÜBER KALRAY

Kalray (Euronext Growth Paris - FR0010722819 - ALKAL) ist der Vorreiter im Bereich Prozessoren für neue intelligente Systeme. Als wahrhaft bahnbrechende Technologie sind "intelligente" Prozessoren imstande, unverzüglich und auf intelligente Weise einen sehr großen Informationsfluss zu analysieren, Entscheidungen zu treffen und in Echtzeit mit der Außenwelt zu interagieren. Diese intelligenten Prozessoren kommen künftig in wachstumsstarken Sektoren umfassend zum Einsatz, wie etwa in Computernetzwerken (intelligenten Rechenzentren) der neuen Generation und autonomen Fahrzeugen sowie in medizinischen Geräten, Drohnen und Robotern. Das Angebot von Kalray umfasst Prozessoren und Komplettlösungen (elektronische Platinen und Software). Kalray entstand 2008 als Abspaltung vom CEA (Commissariat à l'énergie atomique et aux énergies alternatives, französisches Kommissariat für Atomenergie und alternative Energien) und bedient einen breit gefächerten Kundenstamm, darunter Serverhersteller, Integratoren intelligenter Systeme und Hersteller von Verbrauchsgütern, einschließlich Fahrzeugherstellern. Weitere Informationen finden Sie unter www.kalrayinc.com.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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