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22.01.2025 17:51:36

Verteidiger fordern im Luzerner Subventionsprozess fünf Freisprüche

(Zusammenfassung)

Luzern (awp/sda) - Im Prozess um die Subventionen der Luzerner Verkehrsbetriebe AG (VBL) haben am Mittwoch die Verteidiger für die fünf beschuldigten Kadermänner einen Freispruch gefordert. Ihre Mandanten hätten niemanden getäuscht und sich damit nicht des Betrugs schuldig gemacht.

Sein Mandant sei stets überzeugt gewesen, im Rahmen des Gesetzes gehandelt zu haben, sagte der Verteidiger des VBL-Finanzchefs am zweiten Prozesstag vor dem Kriminalgericht Luzern. Sein Mandant habe stets korrekt gehandelt und die Vorgaben des Verwaltungsrats befolgt, sagte der Anwalt des früheren VBL-Direktors.

Es gelte, mit Freisprüchen dieses "unsägliche" Strafverfahren zu beenden, hiess es von Seiten der Verteidigung. Unter dem Druck einer Medienkampagne, habe die Staatsanwaltschaft "verzweifelt" versucht, eine Anklage zu zimmern.

Die VBL soll demnach mit Hilfe von konzernintern verrechneten, kalkulatorischen Zinsen - also mit einer fiktiven Verzinsung des zinslos im Unternehmen eingesetzten Kapitals - die ausgewiesenen Kosten künstlich erhöht haben. Sie habe so mehr Subventionen erhalten als nötig. Mit dem Geld zahlte sie der Alleinaktionärin Stadt Luzern eine jährliche Dividende von einer Million Franken.

Subventionsgeber getäuscht

Strafrechtlich relevant sind laut Staatsanwalt nur die Jahre 2018 und 2019. 2017 habe sich nämlich die VBL in einer Vereinbarung gegenüber dem Verkehrsverbund Luzern (VVL), der im Kanton Luzern den öffentlichen Verkehr organisiert, zu einem Verzicht auf solche Zinsen verpflichtet. Der VVL sei folglich getäuscht worden, erklärte der Staatsanwalt.

Die Verteidiger widersprachen. Die Vereinbarung habe nur für die VBL-Tochtergesellschaft gegolten, welche für den öffentlichen Verkehr zuständig war und die entsprechende Konzession besass. Die kalkulatorischen Zinsen seien aber von der Holding von der Tochter eingefordert worden, welche von ihr Personal und Busse bezog.

Die Vereinbarung von 2017 hat damit nach Ansicht der Verteidiger die langjährige Verrechnungspraxis, welche auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2012 bestätigt habe, nicht geändert. Dass der Staatsanwalt die Vereinbarung in seinem Plädoyer als "Game Changer" dargestellt habe, sei nur ein Trick, sagte ein Verteidiger.

Zivil- statt Strafprozess

Ein Verteidiger erklärte auch, dass die Auslegung der Vereinbarung strafrechtlich nicht relevant sei. Offene Fragen müssten auf dem zivilrechtlichen Weg geklärt werden.

Die Verteidiger betonten zudem, dass der "Verrechnungsmechanismus" innerhalb des VBL-Konzerns allen Beteiligten bekannt gewesen sei. Erst nach dem Skandal um die Postauto-Subventionen sei dies in der Rückschau als problematisch dargestellt worden.

Der Verteidiger des früheren VBL-Direktors hob zudem die Verantwortung des Verwaltungsrats hervor. Dieser habe die VBL als Holding organisiert, um Transparenz zu verhindern.

Zur "Schlachtbank" geführt

Die Voraussetzungen für das Verfahren gegen seinen Mandanten seien somit vom Verwaltungsrat geschaffen worden, sagte der Verteidiger. Der Staatsanwalt habe aber das "prominent besetzte" Gremium aus dem Strafverfahren ausgeklammert und führe seinen Mandanten, einen Auswärtigen, zur "Schlachtbank".

Der Verteidiger betonte auch die Zwickmühle, in der sich die VBL befunden habe. Die Erwartung der Stadt Luzern auf eine jährliche Dividende von einer Million Franken sei ein "gewaltiges Joch" gewesen. Die Einrechnung von Zinsen sei damit einer "betriebswirtschaftlichen Logik" gefolgt.

Der Staatsanwalt fordert für alle fünf Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

mk/

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