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Regulierungen 10.12.2021 23:37:00

Zebpay-CEO behält recht: Indische Regierung verzichtet auf Krypto-Verbot

Zebpay-CEO behält recht: Indische Regierung verzichtet auf Krypto-Verbot

Nachdem in Indien zunächst ein Verbot von Kryptowährungen im Raum stand, entschied sich die Regierung stattdessen für eine strenge Regulierung der Cyberdevisen.

• Angekündigtes Krypto-Verbot sorgte in Indien für Kurseinbrüche
• Zebpay Co-CEO vermutete schon im November Regulierung, statt Verbot
• Vorgeschlagener Gesetzesentwurf der Regierung soll private Kryptowährungen regulieren und nicht verbieten

Mögliches Krypto-Verbot sorgte für Panik in Indien

Dass die indische Regierung im vergangenen Monat angekündigt hatte, ein weitgehendes Verbot von Kryptowährungen vorzubereiten, sorgte unter Krypto-Besitzern für einen Anflug von Panik, berichtet n-tv. Viele der Anleger hatten wohl Sorge, dass sie die Möglichkeit, ihre digitalen Münzen nicht mehr in die Staatswährung Rupie umtauschen zu können. Die Folge war, dass der Kurs des Bitcoin an der in Indien beliebten Kryptobörse WazirX in kürzester Zeit um annähernd 15 Prozent einbrach. Doch auch andere Kryptowährungen wie zum Beispiel Ethereum verzeichneten zeitweise Kurseinbrüche. Internationale Kryptobörsen, welche nicht direkt an den indischen Markt angebunden sind, zeigten jedoch keine vergleichbaren Kursschwankungen, so n-tv.

Zebpay ging bereits im November von Regulierungen statt Verbot aus

Einer der leitenden Angestellten von Zebpay, einer der grössten Kryptobörsen in Indien, erklärte jedoch bereits im November, dass er nicht an ein Verbot der Kryptowährungen glaube, sondern dass die Regierung lediglich eine strikte Regulierung durchsetzen würde. "Ich glaube, dass wir eine Art von kohärenter Regulierung haben werden, aber auf der härteren Seite", so Avinash Shekhar, Co-CEO von Zebpay. Obwohl aus einem Parlamentsbulletin hervorgeht, dass man an einem Gesetz arbeite, welches die meisten privaten Kryptowährungen verbieten und einen Rahmen für die Schaffung einer offiziellen digitalen Währung schaffen solle, erklärt Shekhar gegenüber CNBC, dass sich die Haltung der indischen Regierung gegenüber Kryptowährungen in den letzten Monaten verändert habe. "Es gab viele positive Schwingungen von der Regierung. Wir haben uns vor etwa zwei Wochen mit dem Finanzausschuss des Parlaments getroffen. Die Botschaft [...], die wir von der Regierung bekommen, ist, dass sie eine Art von Regulierung anstreben - eine strenge Regulierung, aber kein vollständiges Verbot.", so der Co-CEO von Zebpay.

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So soll die Krypto-Branche in Indien kontrolliert werden

Wie sich mittlerweile herausstellte, hat Shekhar mit seiner Annahme zu einer Regulierung statt eines Verbots Recht behalten. Wie der indische Nachrichtendienst NDTV berichtet, sieht der vorgeschlagene Gesetzesentwurf der Regierung eine Regulierung privater Kryptowährungen vor, statt diese zu verbieten. Diese Information soll aus einer Kabinettsnotiz hervorgehen, welche die Regierung selbst in Umlauf gebracht hat, erklärt NDTV. Laut Notiz sollen im Entwurf fünf Punkte behandelt werden. Zum einen geht daraus hervor, dass Kryptowährungen in Indien nicht als legale Währung anerkannt werden, sondern als Krypto-Assets behandelt werden. Diese Krypto-Assets sollen über bereits bestehende Krypto-Börsenplattformen gehandelt werden, die durch die Securities and Exchange Board of India (SEBI) kontrolliert werden. Jene, die bereits Kryptowährungen besitzen, müssen diese zu einem Stichtag anmelden und den Krypto-Börsenplattformen unterstellen. Des Weiteren soll die von der Reserve Bank of India vorgeschlagene virtuelle Währung nicht in die neue Krypto-Gesetzgebung aufgenommen werden. Jedoch soll die Zentralbank für das Klären von Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen zuständig sein. Verstösse gegen die Umtauschbestimmungen können mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Rupien bestraft werden. Ausserdem soll das Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche angepasst werden, um jene abzuschrecken, die die Vermögenswerte für terroristische Aktivitäten missbrauchen könnten.

E. Schmal / Redaktion finanzen.ch

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