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Experten-Kolumne 06.07.2016 09:00:12

Versicherungen: Doppelt gemoppelt hält nicht besser

Kolumne

Viele Versicherte sind in einigen Bereichen doppelt versichert - ohne dass sie es wissen. Eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Ansprüche kann jeden Monat bares Geld sparen.

Versicherungen sind teuer und summieren sich im Jahresverlauf schnell auf mehrere tausend Franken. Ein grosser Teil dieser Kosten entsteht im Bereich der Krankenversicherung. Umso sinnvoller ist es, das bestehende Versicherungsportfolio auf eventuell bestehenden Doppelversicherungen zu prüfen und unnötige Prämienzahlungen zu vermeiden.  

Die häufigste unnötige Deckung besteht im Bereich der Unfallversicherung. Nach Schätzungen des Bundesrates sind in der Schweiz rund eine halbe Millionen Menschen doppelt gegen Unfall versichert: Einmal geniessen sie den obligatorischen Unfallschutz gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) durch den Arbeitgeber. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) trägt nicht nur Heilungskosten, sondern schützt auch vor den wirtschaftlichen Folgen bei Arbeitsunfähigkeit und zahlt bei Invalidität und Tod eine entsprechende Rente. In dessen Genuss kommen alle Arbeitnehmer die mehr als 8 Stunden die Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.  

Art der privaten Unfallversicherung 

Und ein zweites Mal sind sie - häufig unwissend - auch privat über ihre Krankenkasse gegen Unfall versichert. Diesen Schutz müssen beispielsweise Studenten, Stelbständigerwerbende oder Hausfrauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, abschliessen. Tritt der Studierende dann aber nach Abschluss seiner Ausbildung in das Erwerbsleben ein oder nimmt die Hausfrau nach einigen Jahren wieder eine bezahlte Tätigkeit auf, kommt es häufig zu einer Doppelversicherung weil es versäumt wird, die private Unfallversicherung bei der Krankenkasse zu kündigen. Einzig wenn es sich bei dieser privaten Unfallversicherung um eine Kapitalversicherung handelt, kann man nicht unbedingt von einer Doppelversicherung sprechen, da diese nach einem Unfall unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung einmalig eine festgelegte Summe auszahlt, abgestuft nach dem Grad der Invalidität und der Schwere  der Verletzungen.  In jedem Fall sollte aber das Leistungsspektrum beider Versicherungen genau geprüft werden und der private Versicherungsschutz bei der Krankenkasse gegebenenfalls sistiert werden. Dies ist jederzeit mit einer einfachen Mitteilung beim Versicherer möglich. 

Reiseversicherung 

Nebst der Unfallversicherung bestehen auch beim Reiseschutz häufig ungewollte Doppelversicherungen. Für Versicherte, die häufig verreisen empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung - allerdings bieten heutzutage auch viele Kreditkarten oder eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub einen gewissen Schutz. Auch hier lohnt sich eine Überprüfung der eventuell an verschiedenen Stellen abgesicherten Leistungen bei Krankheit oder Unfall im Ausland.

Stephan M. Wirz, Mitglied der Geschäftsleitung, Maklerzentrum Schweiz AG, Basel

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.

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