Rückerstattungen |
08.05.2020 10:00:43
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CTS Eventim behält bei Event-Stornierung Bearbeitungsgebühr ein
Bei den zahlreichen coronabedingten Absagen von Veranstaltungen bekommen Kunden, die ihr Ticket über CTS Eventim gebucht haben, nicht den vollen Preis zurück.
Laut dem Unternehmen, das vergangenes Jahr 481 Millionen Euro mit dem Verkauf von Tickets erzielt hat, sind Bearbeitungs- und Servicegebühren nicht erstattungsfähig. In den sozialen Medien wird Eventim vorgeworfen, von der Krise zu profitieren. CTS Eventim bestätigte, dass die Rückerstattungen sich nur auf den Nennwert beziehen, die Gebühren jedoch ausgenommen sind.
Wenn der jeweilige Veranstalter ein Event absage und Eventim mit der Rückerstattung beauftrage, bekomme der Kunde die Ticketkosten umgehend zurück, sagte ein Eventim-Sprecher. Die Gebühren seien jedoch für bereits erfüllte Dienstleistungen wie Versand, Verpackung und Verwaltung angefallen.
Konkurrent Livenation, der größte Ticketing-Anbieter der Welt, gibt den Kunden den vollen Preis für wegen der Pandemie abgesagte Events zurück, inklusive Servicegebühren, wie ein Sprecher des Unternehmens bestätigte.
Bei der Gutscheinlösung, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, kann der Kunde die abgesagte Veranstaltung an einem Nachholdatum wahrnehmen. Ist dies nicht möglich, so kann er den Gutschein für eine andere Veranstaltung einlösen. Findet er aber bis Ende 2021 kein passendes Event, so kann er die Erstattung des Eintrittspreises verlangen. Laut Eventim-Sprecher sind in dem Gutschein auch die Servicegebühren berücksichtigt.
Von Archie Mitchell und Callum Keown
LONDON (Dow Jones)
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