Evotec SE
Hamburg
- ISIN DE 000 566 480 9 - - WKN 566 480 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: EVT062025oHV
Berichtigung der am 25. April 2025 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Evotec SE für den
3. Juni 2025
Aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Bekanntmachung der Einladung wurde unter dem Punkt 7.1 Ersetzung des Erfolgsziels „Umsatzwachstum“ durch „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“ im Rahmen des Share Performance
Plans 2022 und dort im Abschnitt Erfolgsziel „ESG-Modifier" der Text missverständlich dargestellt.
Der berichtigte Absatz Erfolgsziel „ESG-Modifier“ muss wie folgt lauten:
„Erfolgsziel
„ESG-Modifier“
Der sogenannte „ESG-Modifier“ ist eine Größe zur Bewertung der langfristig getätigten Forschungsaufwendungen in gesellschaftlich relevanten Krankheitsbereichen
(z.B. Infektionskrankheiten oder Women’s Health). Der ESG-Modifier unterscheidet zwischen einer vollständigen (Modifier: 1,0)
und einer nicht-vollständigen Zielerreichung (Modifier: 0,9) und wird mit der Summe der Zielerreichung der beiden Erfolgsziele
„Total Shareholder Return“ und „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“ multipliziert. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, das Ausmaß der Zielerreichung festzulegen. Eine Übererreichung des ESG-Ziels
über 100 % ist ausgeschlossen.
„(5) Ermittlung der ausübbaren Bezugsrechte je Erfolgsziel innerhalb einer Tranche:
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(iii) Wird das jeweilige Mindestziel eines Erfolgsziels mindestens erreicht, aber das jeweilige Ziel-Erfolgsziel nicht erreicht,
so erhöht sich der nach Ablauf der Wartezeit ausübbare Anteil an Bezugsrechten der diesem Erfolgsziel zugeordneten Anzahl
der Share Performance Awards linear zwischen 1:0,75 und 1:1 für das Erfolgsziel „Total Shareholder Return“ bzw. 1:0,5 und 1:1 für das Erfolgsziel „Wachstum Bereinigtes Konzern-EBITDA“. Eine entsprechende lineare Interpolation (zwischen 1:1 und 1:2) gilt für den Fall, dass das jeweilige Ziel-Erfolgsziel mindestens
erreicht wird, aber das jeweilige Maximalziel nicht erreicht wird. Ergibt sich bei der Berechnung kein ganzzahliger Prozentsatz,
so ist der Prozentsatz durch kaufmännische Rundung auf eine Stelle nach dem Komma zu runden.“
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Im Übrigen bleibt die am 25. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe
wird daher abgesehen.
Hamburg, im April 2025
Evotec SE
Der Vorstand
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