Nach heftiger Kritik |
23.11.2023 22:05:00
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Verkaufsverbot bei NASDAQ-Titel Tesla kommt doch nicht: Kaufvertrag für Cybertrucks angepasst
Nachdem Tesla kürzlich eine Klausel in dem Kaufvertrag für Cybertrucks ergänzt hatte, die es den Besitzern verbot, ihr Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres weiterzuverkaufen, machte sich heftige Kritik breit. Nun ist der Elektroautopionier offenbar zurückgerudert.
• Klausel sollte "Flipping" verhindern
• Mittlerweile hat der E-Autopionier wieder einen Rückzieher gemacht
Der Cybertruck steht in den Startlöchern - Ende November dürfte es soweit sein und Tesla seine ersten Pick-Ups ausliefern. Neben immer wieder neuen Leaks bezüglich Aussehen, Funktionen & Co. machte zuletzt eine Änderung des Kaufvertrages für Cybertrucks die Runde.
Tesla plante einjähriges Verkaufsverbot für Cybertruck
Um das sogenannte "Flipping", bei dem Kunden ein knappes Fahrzeug kaufen, um es kurz darauf gewinnbringend weiterzuverkaufen, zu verhindern, hatte Tesla eine Klausel im Vertrag ergänzt, wie Golem.de berichtete. Demnach hätten US-Käufer ihren Cybertruck innerhalb des ersten Jahres nach Auslieferung nicht weiterverkaufen dürfen, heisst es bei Electrek. Es hätte jedoch Ausnahmen gegeben: Sofern ein unerwarteter Grund aufgetreten wäre, der einen Käufer dazu gezwungen hätte, seinen Cybertruck wieder zu verkaufen, hätte der Käufer zunächst Tesla schriftlich benachrichtigen und dem E-Autobauer ein Vorkaufsrecht einräumen müssen. Tesla hätte das Fahrzeug dann für den ursprünglichen Kaufpreis abzüglich 0,25 US-Dollar für jeden gefahrenen Kilometer sowie Aufbereitungskosten zurückkaufen können. Wäre Tesla selbst nicht an einem Rückkauf interessiert gewesen, hätte der Besitzer die schriftliche Genehmigung des Musk-Konzerns benötigt, um den Cybertruck innerhalb des ersten Jahres weiterzuverkaufen, erklärt Electrek weiter. Hätte ein Nutzer den Cybertruck ohne Einverständnis weiterverkauft, hätte eine Strafe von bis zu 50.000 US-Dollar drohen können. Zudem hätten Käufer, die vertragswidrig gehandelt hätten, von künftigen Tesla-Käufen ausgeschlossen werden können.
Die Klausel im Vertrag lautete Electrek zufolge: "Nur für Cybertruck: Sie verstehen und erkennen an, dass der Cybertruck zunächst in begrenzter Stückzahl freigegeben wird. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie das Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres nach dem Lieferdatum Ihres Fahrzeugs nicht verkaufen oder anderweitig versuchen werden, es zu verkaufen. Ungeachtet des Vorstehenden, erklären Sie sich damit einverstanden, Tesla schriftlich zu benachrichtigen und Tesla eine angemessene Frist zu geben, wenn Sie das Fahrzeug aus unvorhergesehenen Gründen innerhalb des ersten Jahres nach dem Lieferdatum verkaufen müssen und Tesla zustimmt, dass Ihr Grund eine Ausnahme von der Nicht-Wiederverkäufer-Richtlinie rechtfertigt, das Fahrzeug nach eigenem Ermessen und dem auf Ihrem Endpreisblatt aufgeführten Kaufpreis abzüglich 0,25 $/gefahrene Meile, angemessener Abnutzung und der Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs gemäss Teslas kosmetischen und mechanischen Standards für Gebrauchtfahrzeuge zu kaufen. […]". Wie Electrek erklärt, könnte Tesla diese Klausel eingeführt haben, um konkurrierende Autohersteller davon abzuhalten, frühzeitig ein Fahrzeug zu erwerben, um sich etwas bei Tesla abzuschauen und nachzuahmen. Solche Klauseln sind generell, insbesondere bei seltenen Autos, relativ häufig.
Reaktion auf heftige Kritik?
Wie nun allerdings bekannt wurde, hat Tesla seine umstrittene Weiterverkaufsklausel mittlerweile wohl doch wieder zurückgezogen. Der Elektroautopionier sah sich jüngst mit heftiger Kritik konfrontiert, nachdem bekannt geworden war, dass es ein einjähriges Verkaufsverbot für den Cybertruck geben solle. Nun soll der Musk-Konzern den Abschnitt "For Cybertruck Only" ohne Erklärung aus dem Kaufvertrag genommen haben, wie unter anderen Golem.de berichtet. Ob dies nun eine Folge der harschen Kritik war oder ob Tesla andere, bislang unbekannte Gründe für diese Entscheidung hat, bleibt unklar.
Redaktion finanzen.ch
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